Union forciert Neuregulierung der Blockchain-Branche
Thomas Heilmann, Blockchain-Berichterstatter der Union, erwartet noch vor der Sommerpause des Jahres 2019 die Veröffentlichung eines Gesetzesentwurfs zur Neuregulierung der Blockchain-Technologie.
Insgesamt ergebe sich für Deutschland eine wichtige und vor allem große Chance für die Zukunft.
Gesetzesentwurf soll Grundstein zur Neuregulierung legen
Im Laufe der vergangenen Wochen sorgte der Bitcoin für Aufsehen, denn die Marktkapitalisierung der größten Kryptowährung konnte sich erholen. Doch trotz dieses Erfolgs forciert die Bundesregierung eine Neuregulierung der gesamten Branche.
Aus unterschiedlichen Quellen geht nun hervor, dass die Pläne der CDU/CSU weiter vorangeschritten sind, als bisher bekannt war. Insbesondere die Blockchain steht hierbei im Zentrum der Regulierung.
Laut Thomas Heilmann, dem Blockchain-Berichterstatter der CDU/CSU, stellt die Blockchain-Technologie für Deutschland eine relevante Zukunftstechnologie dar.
Aufgrund dieser hohen Relevanz muss nun eine beschleunigte Entwicklung bei der Regulierung stattfinden.
Bereits vor den ruhigen Sommermonaten soll aus diesem Grund ein Gesetzesentwurf vorliegen und die Grundlage für ein digitales Wertrecht legen.
Ein vorliegendes Eckpunktepapier beschreibt bereits einige Anwendungsfälle zum Einsatz der Technologie. Vornehmlich die Ausgabe von Inhaberschuldverschreibungen könnte demnach auf Basis virtueller Tokens stattfinden.
Laut Heilmann plant die Bundestagsfraktion auch die Einbindung des deutschen Notarwesens in die Abwicklung. Ein möglicher Zukunftsprozess zur Finanzierung von Immobilienprojekten ist die Ausgabe entsprechender Tokens an die Investoren.
Durch den Kauf der Tokens erwerben die Investoren ein Recht an jährlichen Zinszahlungen.
Technologische Vorteile könnten Gerichtsprozesse vermeiden
Sobald der Emittent seinen eigentlichen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommt, können die Käufer die vorhandenen Tokens an einen Notar übertragen.
Im Anschluss stellt dieser eine Vollstreckungsverfügung aus und veranlasst auf dieser Basis die Pfändung des Gläubigerkontos. Ein besonderer Vorteil bei dieser Abwicklung offenbart sich bei einem Blick auf die rechtlichen Rahmenbedingungen.
Insbesondere die aufwendigen und kostspieligen Prozesslawinen ließen sich auf diese Weise vermeiden. Vor allem die Initial Coin Offerings führten in der Vergangenheit zu zahlreichen Gerichtsprozessen.
Unter den Branchenvertretern stellt der Plan der CDU eine positive Initiative dar. Zudem forciert eine solche Änderung den Schutz des Anlegers und stärkt dessen Position im Falle eines Rechtsstreits.
Auch Florian Glatz, der Präsident des Blockchain-Bundesverbands, bewertet diesen Ansatz als positiv. Dennoch hebt Glatz auch hervor, dass die Pläne der Bundesregierung als kritisch zu betrachten sind.
Eine Anhörung des Bundesjustizministeriums stellte so jüngst klar, dass Blockchain-Register für digitale Wertrechte grundsätzlich erlaubt sind.
Dabei sollen diese zu Beginn jedoch von einem Intermediär geführt werden. Ein solcher Ansatz bricht mit dem Gedanken der Dezentralisierung, eine der Grundideen der Blockchain-Technologie.
Mit Frank Schäffler, ein Blockchain-Experte der FDP, hat sich zudem eine fremde Partei positiv über die Initiative der Bundesregierung geäußert.
Hierbei wurde der Gesetzesentwurf Schäfflers erst vor kurzem vom Finanzausschuss abgelehnt. Positiv ist jedoch das mediale Interesse zu bewerten.
Insbesondere eine hohe Geschwindigkeit sei nun maßgeblich, denn immer mehr Krypto-Emittenten suchen nach regulierten Märkten mit einem internationalen Ruf.
Diese Rolle kann Deutschland bekleiden und somit eine Schlüsselrolle für nachfolgende Entwicklungen einnehmen. In Zukunft könne Deutschland dafür sorgen, dass neben der Anleihe auch die Aktie den Weg in die Blockchain findet.
Des Weiteren muss jedoch auch der aktuelle Stand bei anderen Ländern berücksichtigt werden. Bereits im Jahr 2018 legte Liechtenstein den Grundstein für das Digitale-Wertrecht-Gesetz – und auch Malta zeichnet sich durch ähnliche Initiativen aus.