EU-Beamte stimmen für MiCA-Gesetz
Das Wichtigste in Kürze
- Aktuelle Fassung des Gesetzesentwurfs zur Regulierung von Märkten für Krypto-Assets, kurz MiCA genannt, stand zur Abstimmung
- Entwurf des MiCA-Gesetz von den zuständigen EU-Beamten mit 28 zu 1 Stimmen angenommen
- MiCA-Gesetz bereut für die Abstimmung im Europäischen Parlament
- Wenn das EU-Parlament für das MiCA-Gesetz stimmt, dann könnte es bereits im 2. Quartal 2024 in der gesamten EU gelten
Nach jahrelanger Arbeit an dem Gesetzentwurf zur Regulierung von Märkten für Krypto-Assets (Markets in Crypto Assets Regulation), kurz MiCA genannt, haben die zuständigen Beamten des Europäischen Parlaments heute mit 28 zu 1 Stimmen dem Entwurf zugestimmt.
Damit ist der Weg frei, für die Verabschiedung und Umsetzung des Gesetzes, mit dem die Europäische Union den Krypto-Markt innerhalb der EU regulieren will.
Die Gesetzgebung soll sowohl die Ausgabe als auch den Handel und den Vertrieb von Krypto-Assets innerhalb der EU regeln.
MEPs from @EP_Economics voted to confirm w/ 28/1 provisional deal on markets in crypto assets #MICA @DrStefanBerger ahead of the final plenary vote
30 June deal details ⬇️⬇️🗒️https://t.co/zFPKaTxki9— ECON Committee Press (@EP_Economics) October 10, 2022
Die wichtigsten Funktionen der MiCA-Gesetzgebung
Die im Einflussbereich der Europäischen Union tätigen Krypto-Dienstleister sollen in Zukunft durch die MiCA-Gesetzgebung einer einheitlichen europäischen Aufsicht und Kontrolle unterliegen.
Dazu müssen sie sich in einem Mitgliedsland der EU eine entsprechende Lizenz ausstellen lassen.
Alle Krypto-Dienstleister müssen ein „Whitepaper“ veröffentlichen, aus dem die wichtigsten Informationen über das Projekt hervorgehen. Und für jedes neue Projekt ist dann auch wieder ein aktuelles Whitepaper erforderlich.
Stablecoins müssen verpflichtend ausreichende Rücklagen zur Besicherung der Anlagen bilden.
Dies gilt auch ausdrücklich für algorithmische Stablecoins, wie dem im Mai dieses Jahres implodierten Stablecoin TerraUSD, der seinerzeit keine ausreichenden Rücklagen gebildet hatte.
Finanzierung von Terrorismus, Geldwäsche und NFT
Ein eigener Gesetzesteil der MiCA-Gesetzgebung beschäftigt sich mit der Bekämpfung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und allgemein illegalen Aktivitäten.
Dazu müssen alle Anbieter von Krypto-Dienstleistungen persönliche Daten (Namen, Geburtsdatum und Meldeadresse) der Käufer und Verkäufer speichern und den Behörden zur Verfügung stellen.
Nicht eindeutig ist der Bereich der Erstellung und des Handels von NFT im MiCA geregelt.
Dazu ist bisher nur eine Randnotiz enthalten, die da lautet:
Fraktionierte Teile eines einzigartigen oder nicht fungiblen Krypto-Assets, deren Ausgabe in einer großen Serie oder Sammlung erfolgt, könnte als Indikator für ihre Fungibilität angesehen werden.
Dies könnte bedeuten, dass Teile einer NFT-Serie wie klassische Wertpapiere gesehen oder den Kryptowährungen gleichgesetzt werden, womit diese den Regularien des Wertpapierhandels oder der MiCA-Gesetzte unterliegen würden.
Es gibt jedoch keinen konkreten Schwellenwert, ab welchem diese Regel in Kraft treten könnte. Dazu wird wohl noch eine dezidierte Regelung folgen.
Das hört sich so an, als würde Europa sagen, dass es der Meinung ist, dass Wertpapieraufsichtsbehörden große PFP (Profilbild-Projekte) aus regulatorischen Gründen als Wertpapiere betrachten sollten.
Nicht mehr im MiCA-Gesetz enthalten
Das lange diskutierte Verbot des Bitcoins und insbesondere des Minings von Bitcoins ist fallengelassen worden.
Auch die geplante Obergrenze von Stablecoin-Vermögenswerten, die ein Verbot von Stablecoins-Riesen wie USDT oder USDC bedeutet hätte, ist nicht mehr im MiCA-Gesetz enthalten.
Der gesamte Bereich der DeFi (dezentralen Finanzen) wurde ebenfalls aus dem MiCA-Gesetz ausgeblendet, dazu soll es in Kürze eine eigene Gesetzgebung geben. Wie diese aussehen könnte, dazu gibt es jedoch noch keine Informationen.
Wie geht es weiter?
Das fertige MiCA-Gesetz wird jetzt demnächst dem Gesetzgebungsgremium des Europäischen Parlaments zur Abstimmung vorgelegt.
Wenn es auch dort eine Mehrheit gibt, wovon aktuell auszugehen ist, dann wird das Gesetz verabschiedet und muss von allen Mitgliedsstaaten der EU umgesetzt werden.
Nach dem derzeitigen Zeitplan soll dann im zweiten Quartal des Jahres 2024 die definitive Umsetzung der Gesetzgebung in allen EU-Staaten erfolgen.
Das sagen die Experten zum MiCA-Gesetz
Die Puristen und eingefleischten Fans von Kryptowährungen sowie der Idee der dezentralen Blockchain-Technologie lehnen jegliche Regulierung ab.
Denn schließlich ist die Deregulierung ein wesentlicher Kern dieser Technologie und der gesamten Branche.
Die negativen Beispiele und der Missbrauch dieser Technologie, die zum Bankrott etlicher Anbieter führten, wodurch Investoren sehr hohe Vermögenswerte verloren haben, verdeutlicht jedoch den Bedarf an gewisser Regulierung.
MiCA ist nicht perfekt, wohl zu komplex und in Bezug auf Stablecoins und vermutlich NFTs nicht ideal, aber die Möglichkeit per Passport EU-weit operieren zu können, ist ein echter Gamechanger und genau, was Europa gebraucht hat.
Etliche Experten sehen in der Regulierung, wie sie die MiCA-Gesetzgebung vorsieht, auch eine Chance für die Branche.
Durch die Steigerung der Sicherheit für die Anleger und Investoren können neue Kundenkreise gewonnen werden, denen die Kryptowährungen zurzeit noch zu spekulativ und unsicher sind.
Gerade das jüngste Beispiel von Terra, dessen Zusammenbruch eine Krise der gesamten Branche auslöste und etliche andere Firmen mit in die Pleite riss, verdeutlicht die Notwendigkeit von gewissen Grundregeln in diesem Geschäftsfeld.
Der Stablecoin von Terra wäre nach MiCA-Gesetzgebung verboten gewesen, dies hätte sicherlich viele Investoren vom Kauf abgehalten.
Wie sich letztlich die MiCA-Gesetzgebung auf den Krypto-Markt auswirken wird, werden wir dann im Jahr 2024 sehen, wenn die Gesetze umgesetzt sind.