Coinfirm hilft Ripple im Kampf gegen Geldwäsche
Ripple hat einen Vertrag mit dem Technologie-Startup Coinfirm geschlossen. Damit reagiert das Unternehmen auf die neuen Richtlinienempfehlungen der FATF zum Austausch von identifizierender Informationen im Kampf gegen Geldwäsche. Die Kooperation ist jedoch eine ganz eigene Interpretation der neuen Richtlinien.
Für viele Anwender sind Kryptowährungen und die Blockchain-Technologie eine wahre Bereicherung für den Finanzmarkt. Sie erlauben einen schnellen, günstigen und barrierefreien Geldtransfer in die ganze Welt, den traditionelle Systeme in dieser Form kaum leisten können.
Dennoch sind nicht alle glücklich mit dem Konzept. Denn Blockchains ermöglichten auch den anonymen Geldtransfer. Für Regierungsbehörden fördert diese Anonymität auch gleichzeitig das Risiko zur Vertuschung von kriminellen Aktivitäten und Geldwäscherei.
Die Behörden haben auf diese Problematik reagiert. So hat die Europäische Union vor etwa einem Jahr die sogenannte 4. Geldwäscherichtlinie durch eine neue 5. Geldwäscherichtlinie ersetzt.
Eine weitere wichtige Arbeitsgruppe, die sich mit dem Thema Geldwäsche beschäftigt, lange bevor es Blockchains und Kryptowährungen gab, ist die Financial Action Task Force on Money Laundering (FATF).
Die Arbeitsgruppe wurde 1989 bei einem Treffen der G7 Staatschefs mit dem Präsidenten der Europäischen Kommission ins Leben gerufen.
Die FATF besteht aus einer Expertengruppe, die sich ausschließlich damit befasst, Geldwäsche-Systeme aufzudecken und Empfehlungen für deren Bekämpfung auszusprechen.
Aufgrund ihrer Einschätzung erstellen die Regierungen der Mitglieder dann entsprechende Gesetze. Aktuell gehören 35 Länder sowie zwei internationale Organisationen, die Europäische Kommission und der Golf-Kooperationsrat, zur FATF.
Die Empfehlungen der FATF müssen nicht befolgt werden, dennoch haben sich bisher über 170 Nationen bereiterklärt diese anzunehmen.
Vor kurzem veröffentlichte die FATF eine neue Richtlinie. Sie empfehlen, dass Krypto-Exchanges Informationen wie die Namen der beiden Parteien offenlegen und untereinander austauschen müssen.
Diesem Gesetz sind traditionelle Finanzinstitute schon seit langem unterworfen. Die Umsetzung dieser Empfehlung könnte sich aus zwei Gründen jedoch schwierig gestalten:
A #Crypto industry 1st as $XRP now has #Analtyics and #AML available through @Coinfirm_io integration https://t.co/rJVgF7ngfM
— Coinfirm (@Coinfirm_io) June 28, 2019
To celebrate we’re giving you a report for a @BittrexExchange wallet + some initial analysis: 1,751,086 #XRP addresses ever used pic.twitter.com/PvzSoGrzfJ
- Ein wesentlicher Bestandteil von Blockchains ist die Privatsphäre. Viele Blockchains sind öffentlich. Würden zu den einzelnen Überweisungen statt Wallet-Adressen, die eine Pseudo-Anonymität bieten, der tatsächliche Name veröffentlicht, dann wäre jede getätigte Überweisung von jeder anderen Person innerhalb des Netzwerks einsehbar. Das wollen weder die Nutzer noch die Blockchain-Anbieter.
- Die vor nicht allzu langer Zeit veröffentlichte Allgemeine Datenschutzverordnung (DSGVO) der Europäischen Union beißt sich mit der Empfehlung der FATF. Zumindest in dieser geforderten Form kann die EU kein Gesetz erstellen.
Unternehmen wie Coinfirm könnten dabei helfen, einen Weg zu finden, der FATF Empfehlung gerecht zu werden, ohne die oben angesprochenen Punkte zu verletzen.
Ripple unterzeichnet Vertrag mit Coinfirm
Das Reg-Tech Start-up Coinfirm mit Sitz in London wurde 2016 gegründet. Ziel des Unternehmens ist es, Technologien wie eine AML-Plattform bereitzustellen, die Unternehmen dabei helfen, die gesetzlichen Vorschriften einzuhalten und dabei sowohl Transparenz als auch Vertrauen zu schaffen.
Der CEO des Unternehmens Pawel Kuskowski und sein 60-köpfiges Team unterstützen Banken, Finanzinstitute und Exchanges bei AML und KYC-Anforderungen für über 1.200 verschiedene Coins und Token. Die meisten der bisherigen Kunden stammen aus der Schweiz und Japan.
Am 26. Juni 2019 wurde bekannt, dass Ripple ebenfalls die Dienste von Coinfirm in Anspruch nehmen wird.
Das Reg-Tech Unternehmen soll untersuchen, wie die drittgrößte Kryptowährung nach Marktkapitalisierung eingesetzt wird, um mögliche Geldwäsche-Risiken aufzudecken. Interessant ist dabei, dass diese Analyse erfolgt, ohne jemals die Identität des Wallet-Besitzers herauszugeben.
Coinfirm bietet ein Bewertungssystem von 0 bis 99 für die jeweilige Wallet-Adresse. Hohe Werte signalisieren verdächtige Aktivitäten. Dafür betrachtet das Unternehmen folgende Punkte:
- Mixer-Transaktionen: Hierbei handelt es sich um eine typische Methode, die den Transfer von großen Geldbeträgen verschleiern soll. Dazu werden kleinere Geldbeträge über viele verschiedene Adressen privat hin- und hergeschickt, um eine Nachverfolgung möglichst zu erschweren. Die Mixer Technologie wird auch eingesetzt, um zu verbergen, dass Kryptowährungen aus einem Hacking-Angriff stammen.
- Bewertung der Exchange: Wallet-Adressen, die zu einer Exchange gehören, der kein KYC durchführt und anonymen Handel ermöglicht, erhalten einen höheren Wert.
- Registrierungsland: Es wird untersucht, in welchem Land das Wallet registriert wurde. Für bestimmte Länder gilt ein höheres Risiko, was ebenfalls in die Bewertung hineinfließt.
Der CEO von Coinfirm Pawel Kuskowski ist der Meinung, dass eine solche Bewertung völlig ausreichen sollte, um die Empfehlungen der FATF zu erfüllen und das Gefahrenpotential einzelner Wallets bezüglich Geldwäsche einzuschätzen. Für Kryptowährungen wie Ripple und die aktuelle Gesetzeslage in der Europäischen Union wäre es zumindest ein guter Kompromiss.