Bundesweites Krypto-Steuergesetz – Die Haltefristverlängerung fällt!
In dem Schreiben des Finanzministeriums wird versucht, einkommenssteuerrelevante Fragen wie Mining, Staking, Kreditvergabe und Hard Forks zu rationalisieren.
Neuerungen in Deutschland
Das Finanzministerium hat kürzlich ein offizielles Schreiben zur rechtlichen Einordnung von Kryptowährungen veröffentlicht. Das Schreiben befasst sich mit der einkommensteuerlichen Behandlung von Mining, Staking, Lending, Hard Forks und Airdrops.
Zudem sind Leitlinien für Steuerbehörden und Börsen, wie der Besitz von Kryptowährungen zu definieren ist, enthalten.
Das deutsche Finanzministerium hat einen Leitfaden zur steuerlichen Behandlung von Kryptowährungen herausgegeben, der besagt, dass Kryptowährungen nicht als Währung, sondern als Eigentum zu behandeln sind.
Bitcoin und Ethereum sollen in die Kategorie der Vermögenswerte aufgenommen, die nach einem Jahr steuerfrei gehandelt werden können. Zu den Themen gehören Mining, Staking, Lending, Hard Forks und Airdrops sowie die steuerliche Behandlung des Kaufs und Verkaufs von Bitcoin und Ether.
Bisherige Krypto-Regulierungen in Deutschland
Für viele gelten Kryptowährungen als das Allheilmittel gegen die Übel der staatlichen Währungen. Diese utopische Sichtweise ignoriert jedoch eine wichtige Tatsache: Jeder, der mit Kryptowährungen handelt, muss Steuern zahlen.
Das deutsche Bundesfinanzministerium erklärte in einem internen Vermerk, dass Gewinne aus dem Handel mit Kryptowährungen als steuerpflichtiges Einkommen für Einkommenssteuerzwecke gemeldet werden müssen.
Commerzbank will Krypto-Lizenz
Die Steuerneuerungen werden auch für andere Marktteilnehmer einen spürbaren Einfluss haben. Bereits Anfang 2022 hat die in Deutschland ansässige Commerzbank nach einer Kryptoverwahrlizenz gestrebt. Dies ist die erste deutsche Großbank, die ein solches Vorhaben umsetzen will.
Ein Sprecher der Bank sagte, die Commerzbank wolle die entstehenden digitalen Ökosysteme mitgestalten, insbesondere im Hinblick auf die Verwahrung und den Handel mit nicht physischen Vermögenswerten. Bernd Reh, Vertreter der Commerzbank sagte zu dem Vorhaben bereits 2021 folgendes:
Zu diesem Zweck sind wir im Frühjahr 2021 eine Kooperation mit der Deutschen Börse und Fin-Tech 330x eingegangen. Darüber hinaus verfolgen wir eine eigene Digital-Asset-Strategie und planen auch für die kommenden Jahre eigene Angebote für unsere Kunden. Wir haben bei der Bafin eine Lizenz für die Verwahrung von Krypto-Assets beantragt. Das zukünftige Angebot richtet sich zunächst an institutionelle Kunden.
Zögerliches Handeln von Deutschland bei Krypto
Mit dem Antrag soll eine Banklizenz beantragt werden, damit sie Krypto-Verwahrungs- und -Börsendienstleistungen anbieten kann. Deutschland hat Anfang 2020 ein Gesetz verabschiedet, das es Banken ermöglicht, in die Kryptomärkte einzusteigen.
Die neue Verordnung sieht vor, dass alle Kryptounternehmen eine Genehmigung der BaFin, der Finanzaufsichtsbehörde des Landes, einholen müssen.
Bisher wurden von den 25 Bewerbungen nur 4 von der BaFin akzeptiert. Es bleibt abzuwarten, welche Neuerungen in Deutschland noch in Bezug auf Kryptowährungen kommen werden.