Kartellbehörden fokussieren die Blockchain-Technologie

Die Blockchain-Technologie gewinnt im globalen Umfeld an Relevanz. Doch zeitgleich steigt die Sorge, dass geheime Absprachen zwischen den Unternehmen aufgrund der Blockchain-Nutzung zunehmen.

Um Entwicklungen der Vergangenheit zu vermeiden, legen die internationalen Kartellbehörden bereits heute ein wachsames Auge auf diese Entwicklung. 

Internationale Kartellbehörden überwachen die Blockchain

Falk Schöning, Rechtsexperte bei der Wirtschaftskanzlei Hogan Lovells, befasst sich mit dem Kartellrecht und sieht die Blockchain im Fokus der Behörden.

Bereits in der Vergangenheit wurde deutlich, dass die Entwicklung von Technologien bahnbrechend sein kann.

So steht der Suchmaschinenanbieter Google mittlerweile bei den Kartellbehörden im Fokus – es wurden bereits Geldstrafen in Milliardenhöhe verhängt.

Insgesamt besitze auch die Blockchain das Potenzial, sich als bahnbrechende, neue Technologie durchzusetzen.

Experten erwarten zudem, dass sich die Blockchain schneller als die Suchmaschinen und der E-Commerce etablieren, sodass die Kartellbehörden bereits heute aktiv werden.

Schließlich sei die Blockchain ein webbasiertes, anonymes und dezentrales Transaktionssystem.

Aktuelle Fälle über geheime Absprachen über die Blockchain sind nicht bekannt, allerdings überwacht das Bundeskartellamt die Situation.  

Auch die schwedische Wettbewerbsbehörde untersucht die Distributed-Ledger Technologie und wird im Frühjahr die Ergebnisse einer entsprechenden Sektoruntersuchung publizieren.

Besonders aktiv ist die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit (OECD), die bereits die kartellrechtlichen Herausforderungen in der Untersuchung „Blockchain-Technologie und Wettbewerbspolitik“ aufgezeigt hat.

Er zu Beginn des Monats gründete sie im Zusammenspiel mit der Europäischen Kommission die „International Association for Trusted Blockchain Applications“ (INATBA).

Mitglieder wie Telefónica, SAP oder Fujitsu wirken an der Entwicklung einer europäischen Blockchain-Regulierung mit. 

Dezentrale Technologien finden in der Finanzbranche Anwendung

Ein Blick auf die aktuellen Marktentwicklungen verdeutlicht zudem, dass immer mehr Unternehmen aus dem Finanzsektor auf die dezentralen Technologien setzen.

Bereits heute substituieren die Banken die etablierten Handelsplattformen am Markt durch eigene Lösungen – hier ist der Schritt zum Kartellrecht besonders kurz.

Ein prominentes Beispiel ist der JPM Coin der US-Großbank JPMorgan. Es bestehe zudem die Gefahr, dass Banken eine eigene Plattform entwickeln, welche die jungen FinTechs ausschließt und die Kunden bindet.

Für die Kartellbehörden muss es dann eine Möglichkeit zur Kontrolle der Entscheidungen in der Blockchain geben.

Es stelle sich die grundlegende Frage, ob ein Zugriff auf die Blockchain für ein erfolgreiches Bestehen am Markt benötigt werde.

Laut Schöning prüfe die Behörde bereits von Beginn an, welche Kriterien den Zugang anderer Marktteilnehmer reglementieren. 

Dementsprechend ist es wahrscheinlich, dass die Behörden innerhalb der kommenden Jahre einen Musterkandidaten bestimmen, welcher zur Untersuchung des Verhaltens dient.

Mithilfe eines solchen Falls lassen sich entsprechende Richtlinien im Kartellrecht und bei der Blockchain-Technologie definieren. Zudem seien Bußgelder nicht zwingend nötig.

Vielmehr könnten die Behörden auf Verhaltensabstellungen bestehen. Grundsätzlich bestehe zudem die Gefahr, dass die Blockchain als Ort der Absprache zwischen Unternehmen dient. 

OECD fordert Behördenzugang zu Blockchain-Netzwerken 

Um geheime Absprachen zwischen Unternehmen zu verhindern, fordert die OECD im veröffentlichten Paper drastische Maßnahmen.

So sollen etwa die Wettbewerbsbehörden Zugang zu den Blockchain-Netzwerken erhalten. Nur auf diese Art haben die Behörden die Möglichkeit, Preise in Echtzeit zu verfolgen und Trends zu analysieren.

Sollte es zur Fusion kommen, so können die Behörden zudem umgehend intervenieren. Auch die Anfragen bei den Marktteilnehmern entfallen durch diesen Ansatz.

Laut Schöning sei solch ein Ansatz kritisch zu hinterfragen, denn auch das Verhältnismäßigkeits- und Rechtsstaatsprinzip stelle eine Herausforderung für eine kartellrechtliche Prüfung dar.