Russland öffnet Börsen für Bitcoin, Ether und USDT

Das Wichtigste in Kürze

  • Die russische Zentralbank hat einen Entwurf vorgelegt, nach dem Bitcoin, Ether und der Stablecoin USDT an regulierten Börsen gehandelt werden dürfen.
  • Privatanleger sollen pro Vermittler höchstens 300.000 Rubel im Jahr investieren dürfen, umgerechnet rund 3.650 US-Dollar. Vor dem ersten Kauf ist ein Test verpflichtend.
  • Der Entwurf ist bisher nicht endgültig. Stellungnahmen nimmt die Behörde bis zum 24. August entgegen.

Russland lässt drei Kryptowerte zum Börsenhandel zu

Die Bank von Russland hat am 11. August einen Entwurf veröffentlicht, der Bitcoin, Ether und den Stablecoin USDT für den Handel an regulierten Börsen vorsieht.

Die Auswahl begründet die Behörde mit drei Kriterien. Maßgeblich seien die Marktkapitalisierung, das durchschnittliche tägliche Handelsvolumen sowie eine Preishistorie an ausländischen Handelsplätzen von mindestens fünf Jahren.

Grundlage ist ein Gesetz über digitale Währungen und digitale Rechte, das Präsident Wladimir Putin am 4. August unterzeichnet hat.

Es überträgt der Zentralbank die Befugnis, über die Zulassung einzelner Kryptowerte zu entscheiden. In Kraft treten soll es am 1. September, einzelne Bestimmungen greifen später.

Am Zahlungsverbot ändert sich nichts. Kryptowährungen bleiben in Russland als Zahlungsmittel im Inland untersagt.

Was für Privatanleger gelten soll

Für nicht qualifizierte Anleger sieht der Entwurf eine Obergrenze vor. Sie dürfen pro Vermittler höchstens 300.000 Rubel im Jahr in Kryptowerte investieren, das entspricht rund 3.650 US-Dollar. Als Vermittler gelten Broker, Handelsplattformen und Vermögensverwalter.

Qualifizierte Anleger unterliegen dieser Grenze nicht. Sie sollen alle an Börsen und außerbörslich gehandelten Kryptowerte ohne Beschränkung erwerben können.

„Vor Transaktionen müssen alle Anleger unabhängig von ihrem Status einen Test bestehen und sich mit den Risiken einer Investition in Kryptowerte vertraut machen“, teilte die Zentralbank mit.

Die Behörde begründet die Beschränkungen mit dem Schutz vor starken und schwer vorhersehbaren Kursausschlägen. Nach ihren eigenen Angaben stellen Privatanleger rund 98 Prozent der Marktteilnehmer im Land.

Mehrere russische Großbanken bereiten sich bereits vor. Die Sberbank arbeitet an einer Verwahrlösung, die T-Bank plant Kauf, Verkauf und Verwahrung über ihre App.

Warum ein Dollar-Stablecoin auf der Liste steht

Bemerkenswert ist die Auswahl selbst. Mit USDT steht ein an den US-Dollar gekoppelter Stablecoin auf einer Liste, die eine Zentralbank zusammengestellt hat, deren Land seit Jahren die Abkehr vom Dollar betreibt.

Der Grund liegt in den Kriterien. Nach Marktkapitalisierung, Handelsvolumen und Historie erfüllen derzeit kaum andere Kryptowerte die Vorgaben. XRP etwa fehlt auf der Liste.

Parallel geht Russland gegen unlizenzierte Anbieter vor. Zuletzt schlossen Behörden mehrere Wechselstuben im Moskauer Finanzviertel.

Für europäische Anleger ändert sich durch den Entwurf nichts. Der Handel richtet sich an in Russland zugelassene Vermittler und deren Kunden. Die europäische Kryptoverordnung MiCA bleibt davon unberührt.

Offen ist zudem, wie weit der Entwurf trägt. Bis zum 24. August können Marktteilnehmer Stellung nehmen, erst danach legt die Zentralbank die endgültigen Anforderungen fest.

Autor

Alexander Fournier ist Autor und Analyst im Bereich Kryptowährungen und digitale Vermögenswerte. Sein Schwerpunkt liegt auf der Beobachtung von Marktbewegungen rund um Bitcoin, Ethereum und den breiteren Blockchain-Sektor. Im Rahmen seiner publizistischen Tätigkeit verfasst er regelmäßig Beiträge zu aktuellen Entwicklungen im Krypto-Markt und ordnet Trends sowie Preisbewegungen aus Investorensicht ein. Dabei behandelt er sowohl kurzfristige Marktereignisse als auch übergeordnete Entwicklungen im Web3- und Blockchain-Umfeld. Neben seiner redaktionellen Arbeit beschäftigt er sich mit der Vermittlung von Grundlagenwissen zu digitalen Assets und der Einordnung neuer Projekte im Krypto-Ökosystem.

Experte für:
DeFi Krypto-Analyse Blockchain
Facts Checked Fakten überprüft von Mathias Wagner
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