EU stimmt für Zahlungsbeschränkungen bei anonymen Krypto-Transaktionen

Das Wichtigste in Kürze

  • Keine anonymen Krypto-Transaktionen für Gegenwerte oberhalb von 1.000 Euro
  • Generelles Verbot von Krypto-Transaktionen nicht vorgesehen
  • Finale Zustimmung für Umsetzung der Maßnahmen muss noch durch das Europäische Parlament & den Europa-Rat erfolgen

Bald keine anonymen Transaktionen über 1.000 € mehr möglich?!

Die EU-Gesetzgeber haben im Rahmen der neuen Maßnahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche (AML) dafür gestimmt, Transaktionen von anonymen und nicht verifizierten Krypto-Nutzern einzuschränken.

Die Maßnahmen sollen verhindern, dass Kryptowährungen, Non-Fungible Token (NFTs) und das Metaverse für Finanzkriminalität missbraucht werden.

Durch die neuen Grenzwerte es Händlern grundsätzlich verboten, anonyme Kryptotransfers von mehr als 1.000 Euro zu tätigen oder zu empfangen.

Größere Transaktionen sind erlaubt, wenn die Identität des Kunden bestätigt werden kann oder ein regulierter Krypto-Anbieter beteiligt ist.

Kryptotransfers zwischen Privatpersonen, wie größere Zahlungen zwischen Freunden, werden weiterhin erlaubt sein.

In der neuesten Version des Gesetzesentwurfs werden Bargeldtransaktionen für kommerzielle Zahlungen auf 7.000 € ebenfalls begrenzt, im Gegensatz zur Obergrenze von 1.000 € für Krypto-Transaktionen mit selbst gehosteten Wallets.

Der Gesetzentwurf sieht Ausnahmen von der 7.000-Euro-Grenze für Zahlungen zwischen Personen vor, sofern es sich nicht um Immobilien, Luxusgüter oder Einzahlungen bei Finanzinstituten handelt.

Der Vorschlag berücksichtigt die Verwendung von Privacy Coins wie Monero (XMR) und Krypto-Mixern, die Sender und Empfänger von Kryptowährungstransaktionen verschleiern, als zusätzliche Faktoren bei der Bewertung von Geldwäscherisiken.

Die Rechtsvorschriften verbieten es Krypto-Anbietern aus der EU auch, Korrespondenzbeziehungen zu nicht registrierten oder nicht lizenzierten ausländischen Kryptowährungsanbietern zu unterhalten.

Unternehmen wie Banken, Verwalter von Vermögenswerten und Kryptowährungen, Immobilienmakler und virtuelle Immobilienmakler sowie professionelle Fußballvereine auf höchster Ebene müssen die Identität ihrer Kunden überprüfen, was sie besitzen und wer das Unternehmen kontrolliert. Außerdem müssen sie detaillierte Angaben zu den Risiken von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in ihrem Tätigkeitsbereich machen und die entsprechenden Informationen an ein zentrales Register übermitteln.

Kein Verbot von Krypto-Transaktionen vorgesehen

Die Limits kommen zu den Maßnahmen hinzu, die es Unternehmen verbieten, hohe Zahlungen aus anonymen Quellen anzunehmen.

Laut Damien Carême, dem französischen Gesetzgeber, der die Verhandlungen des Parlaments über die Überarbeitung der AML-Vorschriften leitet, zielt das Gesetz nicht darauf ab, Krypto-Zahlungen zu verbieten.

Vielmehr soll es dazu dienen, Geldwäsche zu bekämpfen, da die Obergrenze nur für unregulierte Wallets und nicht verifizierte Nutzer gilt.

Wir wollen Krypto-Transaktionen keineswegs verbieten. Es geht nur darum, dass eine Identifizierung nicht möglich ist.

Überwältigende Mehrheit bei der Abstimmung

Der Vorschlag wurde mit 99 Ja-Stimmen, acht Gegenstimmen und sechs Enthaltungen angenommen.

Er ist Teil der Gesetzgebung im Zusammenhang mit der neuen Anti-Geldwäsche-Behörde der Europäischen Union (GwG).

Damit die neuen Maßnahmen in Kraft treten können, müssen sowohl das Europäische Parlament als auch der Europäische Rat zustimmen.

Die Gesetzgebung erfolgt im Vorfeld der Abstimmung über die Verordnung über Märkte für Kryptowährungen (Markets in Crypto Assets Regulation, MiCA) am 19. April.

Diese sieht ein neues Genehmigungssystem für Kryptowährungen und digitale Vermögenswerte in der EU vor.

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Autor & Editor

Ich bin Krypto-Enthusiast seit 2017. Begonnen hat meine Krypto-Reise mit Airdrops verschiedenster Projekte. Seit 2020 bin ich Teil des Blockchainwelt.de Teams. Zu meinen Krypto-Steckenpferden gehören Krypto-News, Hardware Wallets sowie alles rund um das Thema Krypto-Kreditkarten.

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