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EU: Neue Behörde für Anti-Geldwäsche geplant

Eine neue Regulierungsbehörde der Europäischen Union (EU) wird mit der Überwachung von Kryptounternehmen beauftragt, die als Geldwäscherisiko gelten.

Nur eine Frage der Zeit

Die EU-Institutionen müssen noch viele Details aushandeln, bevor die neuen Regeln in Kraft treten. Die Fortschritte bei den MiCA- und Geldtransferverordnungen sind ein wichtiger Schritt zur Wiederherstellung von mehr Vertrauen in die Kryptowirtschaft.

Eines Tages wird es in der Europäischen Union (EU) eine neue Aufsichtsbehörde geben, die die Vorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche überwacht und auch Krypto-Vermögenswerte einbezieht.

Die 27 Mitgliedstaaten haben sich in diesem Sommer auf eine Teilposition geeinigt, um eine neue EU-Behörde zur Bekämpfung der Geldwäsche zu schaffen, die Krypto-Transaktionen beaufsichtigen würde.

Wo wird die neue Behörde sein?

Die EU schafft eine neue Finanzermittlungsstelle, die bei der Bekämpfung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und Steuerhinterziehung helfen soll. Die Europäische Staatsanwaltschaft kann nun bestimmte Arten von Kredit- und Finanzinstituten direkt beaufsichtigen.

Gleichzeitig muss sie ihre eigene Due-Diligence-Prüfung bei Anbietern von Kryptoanlagen durchführen, die in Zukunft in ihren Aufsichtsbereich fallen könnten.

Die neue EU-Finanzbehörde wird die erste Agentur ihrer Art sein. Der Standort ihres Hauptsitzes ist noch nicht festgelegt, aber Länder und Städte in ganz Europa bewerben sich um die Chance, sie auf ihrem Gebiet unterzubringen. Die EU sagte dazu:

Die sogenannte Anti-Geldwäsche-Behörde (AMLA) wird das effiziente Funktionieren des Rahmens zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung (AML/CTF) in der Union fördern.

Einheitliche EU-Rechtslage gegen Kriminalität

Grenzüberschreitende Kriminalität ist ein wachsendes Problem, und die Einrichtung einer europaweiten Regulierungsbehörde könnte einen nützlichen Beitrag zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung leisten.

Überdies wird das Gesetz „zur Harmonisierung und Koordinierung der Aufsichtspraktiken im Finanz- und Nichtfinanzsektor, zur direkten Beaufsichtigung von risikoreichen und grenzüberschreitenden Finanzunternehmen und zur Koordinierung der Finanzermittlungsstellen beitragen“.

Allerdings kann es mehrere Jahre dauern, bis diese Maßnahmen umgesetzt sind.

Anti-Geldwäsche und Kryptowährungen in der EU

Die EU ist dabei, die sechste Aktualisierung der Anti-Geldwäsche-Richtlinie abzuschließen. Diese Vorschriften wurden im vergangenen Jahr von der Europäischen Kommission eingeführt und später vom Parlament gebilligt.

Der Rat muss dieser neuen Regelung noch seine endgültige Zustimmung geben, was vor Ende des Jahres geschehen sollte. Die Mitglieder des Parlaments stehen Kryptowährungen traditionell misstrauisch gegenüber, aber es scheint kaum Meinungsverschiedenheiten über diese neue Verordnung zu geben.

Die EU-Verordnungen haben den Umgang mit Kryptowährungen in diesem Jahr verändert. Im Sommer gab es eine Einigung über die MiCA und die Geldtransferverordnung. Diese beiden Verordnungen bilden die Säulen der künftigen Krypto-Regulierung in der Europäischen Union.

Viele Versprechen seitens der EU

Mit dem Argument, dass die EU daran arbeitet, Kriminelle daran zu hindern, die Vorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche über Kryptowährungen zu umgehen, kündigten der Rat der EU und das Parlament im Juni eine vorläufige Einigung an.

Damit soll der Anwendungsbereich der Vorschriften auf die Übertragung von Krypto-Vermögenswerten ausgeweitet und so deren Missbrauch für kriminelle Zwecke erschwert werden.

Der EU-Rat sagte dazu weiter:

Ziel dieser Neufassung ist es, eine Verpflichtung für Krypto-Vermögenswert-Dienstleister einzuführen, bestimmte Informationen über die Absender und Empfänger der Überweisungen zu sammeln und zugänglich zu machen.

Auch garantierte der Rat, dass dies „die Rückverfolgbarkeit von Krypto-Vermögenswert-Überweisungen gewährleisten würde, um mögliche verdächtige Transaktionen besser identifizieren und blockieren zu können.“

Unhosted Wallets und die EU

Nach Angaben der Europäischen Union wird dies auch Transaktionen von sogenannten „Unhosted Wallets“ umfassen, die sich in der Obhut einer Privatperson befinden.

Das Parlament, der Rat und die Kommission arbeiten derzeit an den Details dieser Gesetzestexte. Diese müssen vom Plenum angenommen werden, bevor sie in Kraft treten können.

Das Fehlen von Datenschutzinstrumenten hat Kritiker dazu veranlasst, davor zu warnen, dass eine übereifrige Regulierung öffentlicher Blockchains der finanziellen Überwachung Tür und Tor öffnen und die Freiheit der Bürger einschränken könnte.

Autor

Eva Steinmetz zeigt großes Interesse an den Themen Krytowährungen, Tokenisierung und Künstliche Intelligenz zur Optimierung von bereits bestehenden Systemen, wie der Immobilien- oder Finanzbranche. In diesem Zuge liegt ein Fokus auf die Veränderungen zur Regulierungen der Kryptowährungen weltweit.

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