EU fordert strenge Travel Rule

Politiker des Europäischen Parlaments haben sich gestern, Mittwoch, 29. Juni 2022 darauf geeinigt, die strengsten Travel Rules der Welt einzuführen und sich auf einen entsprechenden Gesetzesentwurf geeinigt.

Demnach sollen persönliche Daten aller beteiligten Akteure an Kryptotransaktionen gespeichert und übermittelt werden, ohne Ausnahmen oder Mindestschwellenwerte.

Am gestrigen Mittwoch, den 29. Juni 2022 haben sich Politiker des Europäischen Parlaments darauf geeinigt, die strengsten Travel Rules für Kryptotransaktionen der Welt einzuführen, die dann in allen 27 EU-Ländern zur Anwendung kommen sollen.

Anders als bei den Travel Rules, wie sie etwa in Kanada oder Singapur angewendet werden, gibt es hier keine Ausnahmen oder Mindestschwellenwerte. Alle Daten von allen Akteuren zu allen Transaktionen sollen von den Krypto-Asset-Dienstleistern erfasst und an die Behörden übermittelt werden.

Was soll übermittelt werden

Prinzipiell versteht man unter den Travel Rules in der Kryptobranche, die Regelung und Dokumentation, die bei Transaktionen von Krypto-Assets erhoben, gespeichert und übermittelt werden sollen.

Es geht also darum, die „Reisewege“ der Kryptowerte verfolgen zu können. In erster Linie, um Missbrauch, Geldwäsche und Finanzierung von Kriminalität und Terror zu verhindern.

Dazu sollen persönliche Daten wie Namen und Adressen der Akteure, also die Absender und Empfänger von Kryptowerten, erfasst, gespeichert und an die zuständigen Behörden übermittelt werden.

Um eine Flut an Daten zu vermeiden, die nicht mehr auszuwerten ist, haben die meisten Länder Mindestschwellenwerte und Ausnahmen eingebaut. Oder es werden nur Daten erhoben und übermittelt, wenn es einen Verdacht des Missbrauchs gibt.

So nicht nach diesem Gesetzentwurf der EU-Politiker – hier sollen alle Daten erfasst und übermittelt werden. Auch wenn es um Transaktionen in Cent-Bereichen geht.

Diese neue Verordnung stärkt den europäischen Rahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche, verringert das Betrugsrisiko und macht Krypto-Asset-Transaktionen sicherer. […] Diese Verordnung führt eine der ehrgeizigsten Reiseregeln für die Übertragung von Krypto-Assets weltweit ein. Wir hoffen, dass andere Gerichtsbarkeiten dem ehrgeizigen und rigorosen Ansatz folgen, auf den sich die Mitgesetzgeber heute geeinigt haben.

Ernest Urtasun

Mitberichterstatter des Gesetzentwurfs

Wer soll die Daten erfassen und übermitteln

Die Idee der Travel Rule stammt von der „Financial Action Task Force“ FATF, ein weltweit tätiges Gremium zur Bekämpfung von Geldwäsche und Finanzierung von Kriminalität und Terror, dem auch die Deutsche BaFin angehört.

In der Kryptobranche werden die Krypto-Asset-Dienstleister (CASPs) angesprochen, also die Börsen, Depotbetreiber und regulierte Handelsplattformen.

In der Realität werden die CASPs in die Pflicht genommen, die in dem Land tätig sind, in dem die entsprechende Travel Rule gilt, und für Kunden und Nutzer aus dem entsprechenden Land.

Einige Tage vor dieser gemeinschaftlichen Entscheidung hatte bereits Coinbase in den Niederlanden in vorauseilendem Gehorsam Eigeninitiative die Umsetzung der Travel Rule für die Nutzer in dem Land eingeführt.

Wenn also ein EU-Bürger, der seine Krypto-Assets in einer Wallet hostet und dann über diese Kryptobörse Kryptowerte an eine andere Person sendet oder welche empfängt, dann muss die Kryptobörse die Daten zu den beteiligten Personen erfassen, speichern und an die EU-Behörden übermitteln.

Dies ist einfach, wenn die Absender und Empfänger ihre Wallet in der gleichen Kryptobörse hosten lassen. Auch wenn es um Wallets geht, die in verschiedenen Kryptobörsen gehostet werden, können diese Daten schnell und einfach von Börse zu Börse automatisch übermittelt werden.

Schwieriger wird es, wenn einer der Akteure seine Wallet selbst verwaltet, denn dann stehen oft keine Daten zur Verfügung. In diesen Fällen soll dann der Akteur oder die Börse der gehosteten Wallet die Daten der Gegenpartei übermitteln. Was in der Realität problematisch ist.

Aussichtslos ist die Nachverfolgung von Transaktionen zwischen selbst verwalteten Wallets, weshalb diese auch offiziell von der Travel Rule ausgeschlossen sind.

Fazit zu den EU-Plänen zur Travel Rule

Dieses Vorhaben ist eine unnötige Aufforderung zur Anhäufung von unnützen Datenmengen. Kein Terrorist oder Verbrecher wird sich eine Wallet zulegen, die von einem CASP verwaltet wird. Es werden dazu selbstverwaltete Wallets genutzt, die von Pseudonymen eingerichtet wurden.

Im nächsten Schritt werden die EU-Behörden wahrscheinlich selbst verwaltete Wallets verbieten. Da sie dies jedoch nur im Einflussgebiet der Europäischen Union umsetzten können, die Kryptobranche jedoch international aktiv ist, wird dies auch keine Lösung bringen. Kriminelle und Terroristen werden sich halt über ein anderes Land anmelden.

Es wird Zeit, dass die EU aufhört, hinter jeder Kryptotransaktion einen kriminellen Hintergrund zu vermuten. Sondern, dass Kryptotransaktionen in der Regel von ganz normalen und ehrlichen Menschen zu legalen Zwecken genutzt werden.

Mit gutem Beispiel geht hier Großbritannien voran. Dort wurde unter anderem die KYC-Pflicht für Krypto-Wallets aufgehoben. Folglich wird es, zumindest in nächster Zukunft, keine Umsetzung der Travel Rule, wie sie die EU plant, passieren.

Autor

Als ausgebildeter Finanzberater und Reisekaufmann sowie Hobby-Journalist, mit zahlreichen Veröffentlichungen in verschiedenen Zeitungen, bin ich heute als Autor für touristische Beiträge und Reiseführer genauso zu Hause, wie in der Finanzwelt. Das Thema Kryptowährung fasziniert mich schon seit Jahren und ich habe bereits unzählige Artikel geschrieben, die auf verschiedenen Kryptoportalen und in etlichen Magazinen veröffentlicht wurden.

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