Coinbase vs. SEC: Staking ist nicht gleich Security

Das Wichtigste in Kürze

  • Neue Petition von Coinbase an die SEC zum Thema Staking
  • Coinbase erklärt, warum Staking nicht als Security angesehen werden sollte
  • Coinbase führt historische Fakten an, um seine Argumentation zu untermauern

Petition von Coinbase zum Thema Staking

Coinbase hat das Thema Staking, dem sie vor einigen Wochen den Kampf angesagt haben, erneut aufgegriffen und erklärt, dass sie bereit sind, es vor Gericht zu verteidigen.

Im Laufe des gestrigen Tages reichte Coinbase ein 18-seitiges Dokument mit dem Titel „Petition for Rulemaking“ ein, in dem eine Reihe von Punkten im Zusammenhang mit dem Wertpapiergesetz aufgeführt werden.

Das Dokument wurde als direkte Antwort auf die Securities and Exchange Commission (SEC) und deren hartes Vorgehen gegen das Staking, das als wertpapierrechtlich angesehen wird, verfasst.

Im Februar letzten Jahres hatte die SEC die Krypto-Börse Kraken für ihre Staking-Dienste mit einer Geldstrafe belegt, weil sie es versäumt hatte, das Angebot und den Verkauf ihres Programms Krypto-Staking-as-a-Service nicht registriert hatte.

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Für Coinbase bringt das Staking keinen Gewinn.

In der von Coinbase verfassten Petition, die an die SEC-Sekretärin Vanessa Countryman gerichtet ist, wird erklärt, dass Coinbase bereits im Juli letzten Jahres eine Petition an die Behörde gerichtet hatte, in der es genau um die Richtlinien zur Regulierung digitaler Vermögenswerte ging.

In der aktuellen Petition konzentriert sich Coinbase vorwiegend auf die Frage des Stakings und erklärt, dass dieser Service keine Investition beinhaltet.

Der Grund dafür ist, dass es sich eben nicht um eine Investition handelt, da die Nutzer ihr Geld oder Vermögen nicht aus der Hand geben.

Sie behalten die Kontrolle über ihr Vermögen und haben die Möglichkeit, es zu verkaufen oder zu veräußern. Und zwar ohne den Umweg über das Unternehmen, das den Staking-Service anbietet.

Mit anderen Worten: Coinbase hat keine Verfügungsgewalt über die Gelder und Vermögenswerte seiner Nutzer.

Ein weiterer Punkt, auf den sich Coinbase in seiner Petition an die SEC konzentrierte, war die Frage der Vergütung für das Staking.

Hierzu erklärte Brian Armstrong, CEO von Coinbase, dass es sich hierbei nicht um eine Frage des Gewinns handele, da das, was ein Nutzer verdiene, lediglich eine Belohnung für die von ihm erbrachte Dienstleistung sei.

In Anbetracht dieses Konzepts ist es logisch, dass der Aspekt des Gewinns völlig wegfällt, da es keine Investition gibt, sondern nur eine Belohnung für die erbrachte Leistung.

Historische Fakten zur Unterstützung der Regulierung

An dieser Stelle des Schreibens führt Coinbase einige historische Fakten an, um der SEC mehr Orientierung zu geben.

Insbesondere bezieht sich der Brief auf das Committee on Special Investment Advisory Services von 1973, die SEC Fair Disclosure Rule von 2000 und den Untersuchungsbericht nach Abschnitt 21(a) des Securities Exchange Act von 1934: die DAO von 2017.

Coinbase hält die Erwähnung dieser Fakten für wichtig, da sie zu einem besseren Verständnis des Staking führen und auf eine bessere Regulierung der Kryptowährungsbranche hinarbeiten würden.

Es ist jedoch wichtig zu wissen, dass, falls die SEC beschließen sollte, das Staking zu verbieten, diese Entscheidung nur den Dienst in den Vereinigten Staaten und nicht anderswo betreffen würde.

Dies ist beispielsweise bei Kraken der Fall. Die Krypto-Börse hat seinen Staking-Dienst aus den USA zurückgezogen, ist aber in anderen Teilen der Welt weiterhin aktiv. Nutzer im DACH-Raum sind demnach vorerst nicht davon betroffen.

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Autor & Editor

Ich bin Krypto-Enthusiast seit 2017. Begonnen hat meine Krypto-Reise mit Airdrops verschiedenster Projekte. Seit 2020 bin ich Teil des Blockchainwelt.de Teams. Zu meinen Krypto-Steckenpferden gehören Krypto-News, Hardware Wallets sowie alles rund um das Thema Krypto-Kreditkarten.

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