Bundesrichter ermöglicht SEC Berufung
Das Wichtigste in Kürze
- Ein Bundesrichter hat den Weg für die US-Börsenaufsicht (SEC) geebnet, um Berufung in ihrem langjährigen Rechtsstreit mit Ripple Labs zu beantragen.
- Richterin Analisa Torres erlaubte der SEC am Donnerstag die Einreichung eines Berufungsantrags.
- Im Zentrum der Berufung steht die Entscheidung der Richterin über programmatische Verkäufe und „andere Verteilungen“ von XRP.
Der Bundesrichter hat den Weg für die Securities and Exchange Commission (SEC) frei gemacht, um in ihrem langwierigen Rechtsstreit mit Ripple Labs in Berufung zu gehen.
Laut neuen Gerichtsdokumenten wird die SEC ihren Antrag bis zum 18. August einreichen, während Ripple Labs bis zum 1. September die Möglichkeit hat, eine Gegenschrift einzureichen.
Genehmigung zur Einreichung, aber nicht zur Berufung
Die Genehmigung zur Akteneinreichung durch den Bundesrichter stellt keine Zustimmung zur Berufung von Richterin Torres dar – sie erlaubt lediglich der SEC, ihren Antrag einzureichen.
Ripple Labs und die Mitangeklagten Brad Garlinghouse und Chris Larsen haben dem Antrag der SEC auf Zwischenberufung widersprochen.
Ripple Labs beschuldigt die SEC – SEC erklärt sich
In einem Schreiben vom Mittwoch behauptete Ripple Labs, dass die SEC ihre Last präsentieren sollte, um Fakten vorzulegen, die die Erweiterung von Howey unterstützen, um alle Verteilungen des digitalen Vermögenswerts XRP durch die Beklagten abzudecken.
Ripple Labs beschuldigte die SEC, ein „about face“ gemacht zu haben, indem sie sich beeilte, eine aus ihrer Sicht rein rechtliche Frage in einem Eilverfahren zu klären, die alle anderen digitalen Vermögenswerte betreffenden Fälle betrifft.
Die SEC argumentierte jedoch, dass die Berufung die Möglichkeit eines langwierigen Rechtsstreits vermeiden würde.
Die Berufung konzentriert sich auf die Entscheidung des Richters zu programmatischen Verkäufen und „anderen Verteilungen“, die sowohl den Verkauf als auch das Angebot von XRP im Austausch für Waren oder Dienstleistungen umfassen.
In einer Entscheidung vom Juli entschied Richter Torres, dass programmierte Verkäufe von XRP nicht den Standards des Howey-Tests entsprechen, institutionalisierte Verkäufe hingegen schon.
Verhandlung von Garlinghouse und Larsen ausstehend
Unabhängig von der Berufung wird der Fall vor Gericht verhandelt. Es wird erwartet, dass Garlinghouse und Larsen Anfang nächsten Jahres vor dem Southern District of New York angeklagt werden.
Sie werden beschuldigt, Verstöße gegen Wertpapiergesetze im Zusammenhang mit dem XRP-Token von Ripple erleichtert und unterstützt zu haben, obwohl Ripple Labs nicht wegen Beihilfe und Begünstigung angeklagt ist.