Interview mit Pekuna über Krypto Besteuerung

Die Redaktion von Blockchainwelt.de ist unabhängig und objektiv. Um unsere Berichterstattung zu unterstützen und um unseren Lesern diese Inhalte weiterhin kostenlos zur Verfügung stellen zu können, erhalten wir eine Vergütung von den Partnern, die wir auf Blockchainwelt.de werben. Einige unserer Artikel enthalten Links zu gewissen Partnern. Diese „Affiliate-Links“ können unserer Webseite Einnahmen verschaffen. Die Vergütung, die wir von den Partnern erhalten, hat keinen Einfluss auf die Empfehlungen oder Ratschläge, die unser Redaktionsteam in unseren Artikeln gibt, oder auf andere Weise auf den redaktionellen Inhalt von Blockchainwelt.de. Wer unsere Partner sind, findest Du hier. Obwohl wir uns bemühen, genaue und aktuelle Informationen bereitzustellen, von denen wir glauben, dass sie für Dich von Interesse sind, kann und will Blockchainwelt nicht garantieren, dass die bereitgestellten Informationen vollständig sind. Wir geben keine Zusicherungen oder Gewährleistungen in Bezug auf diese Informationen oder deren Genauigkeit oder Anwendbarkeit. Hier findest Du eine genaue Beschreibung, wie wir Geld verdienen. Diese Website enthält nicht alle auf dem Markt verfügbaren Unternehmen oder Produkte.

Die Redaktion von Blockchainwelt.de ist unabhängig und objektiv. Um unsere Berichterstattung zu unterstützen und um unseren Lesern diese Inhalte weiterhin kostenlos zur Verfügung stellen zu können, erhalten wir eine Vergütung von den Partnern, die wir auf Blockchainwelt.de werben. Einige unserer Artikel enthalten Links zu gewissen Partnern. Diese „Affiliate-Links“ können unserer Webseite Einnahmen verschaffen. Die Vergütung, die wir von den Partnern erhalten, hat keinen Einfluss auf die Empfehlungen oder Ratschläge, die unser Redaktionsteam in unseren Artikeln gibt, oder auf andere Weise auf den redaktionellen Inhalt von Blockchainwelt.de. Wer unsere Partner sind, findest Du hier. Obwohl wir uns bemühen, genaue und aktuelle Informationen bereitzustellen, von denen wir glauben, dass sie für Dich von Interesse sind, kann und will Blockchainwelt nicht garantieren, dass die bereitgestellten Informationen vollständig sind. Wir geben keine Zusicherungen oder Gewährleistungen in Bezug auf diese Informationen oder deren Genauigkeit oder Anwendbarkeit. Hier findest Du eine genaue Beschreibung, wie wir Geld verdienen. Diese Website enthält nicht alle auf dem Markt verfügbaren Unternehmen oder Produkte.

Bundesministerium veröffentlicht neues Schreiben für Krypto-Steuern in Deutschland. Interview mit Werner Hoffmann von Pekuna, Experte für Krypto-Steuern.

Basierend auf diesem Interview haben wir einen ausführlichen Artikel über die Besteuerung von Kryptowährungen geschrieben.In diesem Artikel haben wir alle Facetten der Besteuerung von Mining, Staking, Masternodes und Co. genauer analysiert.

Interview mit Werner Hoffmann

Blockchainwelt: Hallo Werner, wie geht es dir? Wir hatten ja schon Anfang des Jahres Gelegenheit für ein Interview über euer Unternehmen Pekuna. Jetzt ist aber eine prima Gelegenheit für ein erneutes Gespräch, denn es gibt Neuigkeiten vom Bund zum Thema Krypto-Steuern.

Werner: Hi Stefanie. Danke, es geht mir soweit gut. Unser erstes Interview hat mir so gut gefallen, dass ich gleich noch eins wollte! (Lacht) Nein, aber im Ernst. Wir haben ein neues Schreiben vom Bundesministerium für Finanzen erhalten und es gibt einiges zu erklären bzw. zu besprechen.

Blockchainwelt: Du siehst etwas müde aus, hat das mit den Neuigkeiten zu tun?

Werner: Ja und nein. Es ist einerseits so, dass einige Kunden gerade viel Geld verloren haben, weil der Coin Terra (LUNA) vollkommen abgestürzt ist. Er ist praktisch nichts mehr wert, weil er 98 % seines Wertes verloren hat.

Andererseits erreichen uns natürlich viele Anfragen von verunsicherten Kunden, die Hilfe bei Fragen rund um die steuerliche Behandlung von Kryptowährungen haben und von den aktuellen Informationen aufgeschreckt sind.

Blockchainwelt: Bleiben wir kurz bei LUNA, was denkst du, ist da passiert?

Werner: Ich würde sagen, dass da eine aktive Marktmanipulation stattgefunden hat. Investoren haben auf einen fallenden Kurs gewettet und damit den Absturz ausgelöst. Der Coin ist inzwischen auch auf Binance nicht mehr verfügbar.

Wenn das Vertrauen in ein Asset weg ist, geht das ganz schnell und so eine Kryptowährung ist im freien Fall. LUNA hat viel mit Bitcoin gemacht, da mussten die schnell liquidieren und haben den Kurs heruntergezogen.

BlackRock und Citadel sind bekannt als große Bitcoin-Investoren und man vermutet, die haben das genutzt, um den Bitcoin-Preis zu drücken und dann günstig nachkaufen zu können. Hier gibt es die Bitcoin Prognose 2022 bis 2025.

Blockchainwelt: LUNA gehörte ja zu den Top-Fünf-Stablecoins, oder?

Werner: Ja, richtig! Der Kurs des Stablecoins UST wird durch den zweiten Terra-Token LUNA konstant gehalten. Sie werden von Angebot und Nachfrage gesteuert und werden von Algorithmen gesteuert.

Stablecoins sind also nicht nach Assets gedeckelt und funktionieren eben nur bis zu einem gewissen Grad. Jetzt hatte LUNA seine Bindung an den US-Dollar verloren und das hat wirklich riesige Mengen Geld am Markt vernichtet.

Werner Hoffmann

Experte für das Thema Krypto-Steuern

Quelle: Pekuna

Blockchainwelt: Was denkst du, wird es eine Reaktion der Regulierungsbehörden geben?

Werner: Schwer zu sagen, aber die hatten ja Stablecoins schon länger im Fokus und ich denke, sie könnten den Absturz jetzt als Anlass für Regulationen nehmen.

Blockchainwelt: Kommen wir zum eigentlichen Thema Krypto-Steuern. Was ist gerade los?

Werner: Es wurde ein Schreiben vom Bundesfinanzministerium veröffentlicht, in dem es um Einzelfragen zur Besteuerung von Kryptowährungen geht.

Blockchainwelt: Gibt es neue Gesetze zum Thema?

Werner: Nein, das ist kein Gesetz, nur eine Verwaltungsanweisung. Das bedeutet, wir haben in Deutschland aufgrund unserer Gewaltenteilung zwischen Bund und Ländern aufgeteilte Zuständigkeiten.

Es ist so, dass die Gesetze bundesweit einheitlich sind, aber die Steuerverwaltung in jedem Bundesland einzeln geregelt wird. Das jeweilige Finanzamt gehört folglich immer zum Land. Daher ist der Finanzminister in den jeweiligen Ländern recht einflussreich.

Blockchainwelt: Aber gilt das neue Schreiben nicht bundeseinheitlich?

Werner: Das stimmt, denn das Grundgesetz muss sicherstellen, dass alle Bürger gleichgestellt sind. Daher darf das Bundesfinanzministerium auch solche Schreiben veröffentlichen, an die anschließend alle Länder gebunden sind.

Damit werden Zweifel minimiert, denn so kann jeder Bürger zu seinem zuständigen Finanzamt gehen und verlangen, dass er genau wie in dem Schreiben, seine Krypto-Steuern berechnet haben will.

Werner Hoffmann

Experte für das Thema Krypto-Steuern

Quelle: Pekuna

Blockchainwelt: Das hört sich doch positiv an. Warum sind dann aber so viele Diskussionen am Markt spürbar? Warum schreien alle auf?

Werner: Ich finde das Schreiben ebenfalls recht positiv. Es gibt jetzt für alle offenen Steuerfälle spezifische Regelungen. Das bedeutet, es gibt also auch keinen Bestandsschutz. Auch offene Fälle müssen nach den jetzigen Vorgaben abgewickelt werden.

Blockchainwelt: Gab es denn da bisher Graubereiche?

Werner: Ja, es gab solche Graubereiche. Jetzt können sich aber Finanzämter und Steuerberater, die sich bisher nicht intensiv mit dem Thema beschäftigt haben, auf eine Anleitung zurückgreifen und sich auf diese verlassen.

Blockchainwelt: Warum gab es dann so viel Aufregung nach der Veröffentlichung?

Werner: Vor allem, weil durch das Schreiben eine Anerkennung des Krypto-Marktes erkennbar ist. Die Regulierung ist notwendig, die Inhalte auch und das Ganze wird vom Markt positiv aufgenommen.

Blockchainwelt: Konnte man denn auch Änderungen erkennen, die aufgrund des Feedbacks der Community, ins Papier aufgenommen worden? Es gab ja auch Treffen für Gespräche im Bundestag, da wart ihr von Pekuna ebenfalls einladen, richtig?

Werner: Ja, wir waren am 28.04.22 zum Gespräch eingeladen. Ich würde sagen, dass in der Tat viele Punkte aus diesem Gespräch aufgenommen wurden. Vor allem die 10-Jahres-Frist bei Staking und Lending ist auf das Feedback der Community und Krypto-Steuer-Experten zurückzuführen. Das bewerten wir als sehr positiv.

Es gab am 19.08.2021 eine online Anhörung, dann das Treffen und einen Entwurf, zu dem man dabei Stellung nehmen konnte. Viele unserer Kritikpunkte wurden umgesetzt und sind jetzt Bestandteil des neuen Papiers.

Pekuna Krypto-Steuern Deutschland

Blockchainwelt: Was ist denn nicht umgesetzt worden, genauer gesagt, bei welchen Punkten besteht aus deiner Sicht noch an Punkten Kritik?

Werner: Ja, da gibt es schon noch Kritik aus meiner Seite an den Inhalten. Ich sehe hier vor allem das gewerbliche Staking kritisch. Nach Meinung des Bundesministeriums ist das immer dann der Fall, wenn eine Staking-Node betrieben wird. Das bedeutet, der Node-Betreiber verifiziert Blöcke und das setzt das Ministerium mit dem Mining gleich.

Blockchainwelt: Was genau kritisierst du denn daran?

Werner: Die Jahresfrist und die 10-Jahres-Frist sind zwar weggefallen bei passivem Staking, aber bei aktivem Staking ist jetzt alles an Gewinnen aus dem Staking und Lending steuerpflichtig und das zieht zusätzliche Verpflichtungen nach sich.

Blockchainwelt: Konkret bedeutet das?

Werner: Zunächst wird eine Gewerbeanmeldung benötigt und es muss Gewerbesteuer gezahlt werden. Dazu gehören alle Gewerbesteuerpflichten und die dazugehörigen administrativen Verpflichtungen und Fristen.

Steuern auf Kryptowährungen – die drohenden Strafen

Das Deutsche Steuerrecht sieht eine Zeit von 10 Jahren vor, in der das Finanzamt theoretisch zurückgehen kann und Steuerunterlagen prüfen sowie nachträglich korrigieren kann.

Die Finanzämter sind also in der Lage, die Steuererklärung zu prüfen und zu ändern. Im Gesetz ist auch festgelegt, dass Steuernachzahlungen sowie Strafzahlungen drohen.

Und bei schwerer Steuerhinterziehung, also mit mehr als 50.000 Gewinn über die gesamte Zeit, sind auch Gefängnisstrafen vorgesehen.

Blockchainwelt: Wie erfährt denn das Finanzamt überhaupt davon, dass ich Kryptowährungen halte oder verkauft und einen Gewinn gemacht habe. Und wie sieht es da mit dem Mining und Staking aus, wie gelangen diese Informationen an die zuständigen Steuerbehörden?

Werner: Es besteht natürlich immer die Möglichkeit, die Einnahmen freiwillig anzugeben, was ich jedem nur raten kann! Ich habe ja schon geschildert, welche Strafen drohen, falls man das nicht macht. Aber zurück zu deiner Frage.

Die Hauptquelle für Informationen über deinen Geldfluss stellen natürlich derzeit die Banken zur Verfügung. Je nach Summe und Risikomanagement deiner Hausbank fragt die eventuell nach, woher das Geld denn kommt und meldet es unter Umständen an die BaFin.

Die gibt das dann weiter an die lokalen Finanzämter und es gibt einen Anfangsverdacht, der dann verfolgt werden muss.

Blockchainwelt: Was ist denn, wenn ich beispielsweise 3-mal im Jahr 5.000 € auf mein Konto übertrage und das Geld aus Gewinnen mit dem Trading stammen?

Werner: Das kommt immer auf das Risikomanagement deiner Bank an. Grundsätzlich ist die Summe ja unbedenklich, was die Vorgaben für die Geldwäsche angeht. Aber wenn denen irgendwas nicht gefällt, kommen sie auf dich zu und fragen nach. Dazu ist überdies auch gerade ein Rahmenwerk in Arbeit, was kommen soll.

Blockchainwelt: Was für ein Rahmenwerk ist das und was sagt es denn aus?

Werner: Es sollen neue Richtlinien für OECD Länder kommen, das sogenannte Crypto Asset Regulation Framework. Danach sind alle Exchanges verpflichtet, grundlegende Daten über ihre Nutzer an die Behörden weiterzugeben.

Die werden dann auch international und untereinander ausgetauscht. Diese Pflichten werden für alle OECD-Länder gelten. Man kann aber sagen, dass die Banken grundsätzlich strenger werden, weil die Regulatorik sich verschärft und der Markt sehr dynamisch ist.

Blockchainwelt: Wie sieht es denn aus, wenn jemand das Staking bisher betrieben hat und nun aufgrund der neuen Regulationen aufhören möchte?

Werner: Das ist in der Tat ein schwieriger Prozess, daher auch an dieser Stelle meine Kritik. Denn beim Beenden des Staking müssen auch dann die hinterlegten Assets besteuert werden, wenn sie nicht verkauft werden beim Beenden des Staking.

Blockchainwelt: Welche Argumente führt das Ministerium denn hier an?

Werner: Ausschlaggebend ist hier die allgemeine rechtliche Grundlage. Es handelt sich um eine Geschäftsaufgabe. Als Begründung wird aufgeführt, dass die Assets zu Beginn des Stakings in der Regel zu einem günstigeren Preis gekauft wurden, als bei der Beendigung.

Die Assets werden zum Staking benötigt und sind als Betriebsausgabevermögen des Gewerbes anzusehen. Daher wird alles so versteuert, wie beim vollständigen Verkauf der Assets.

Blockchainwelt: Ist das überhaupt praktikabel?

Werner: Ich sehe da in der Tat in der Praxis ein großes Problem auf uns zukommen. Denn dann müssen wir jeden Coin zurückrechnen und einzeln abrechnen.

Helium Mining jetzt steuerpflichtig / gewerblich

Tipp vom Krypto-Steuer-Experten Pekuna

Betreiber von Helium-Minern sollten sich jetzt entscheiden, ob sie das Ganze weiterbetreiben wollen oder nicht. Fall nicht, dann direkt alles abbestellen, deinstallieren und abbauen.

Aber vor allem dem Finanzamt mitteilen und klar darstellen, dass das dem privaten Zwecke diente. Alle Einkünfte sind jetzt gewerblicher Art und müssen versteuert werden.

Auch wer jetzt seine Coins veräußert, unterliegt der Gewerbesteuerpflicht. Wer ohne steuerliche Nachteile aussteigen will, muss alle Coins verkaufen, um dem Finanzamt zu zeigen, dass diese Tätigkeit jetzt wirklich beendet ist.

Im Grunde rollt auf alle anderen ein großer Verwaltungsoverhead zu, denn das ganze Verwaltungszeug ist schlimmer als die Krypto-Steuern, die anfallen.

Nimm mal an, die GEMA meldet sich jetzt bei dir und will Geld oder dein Telefonanbieter reklamiert jetzt, dass du die Leitung nicht als Privatperson, wie im Vertrag vereinbart, genutzt hast, sondern gewerblich. Da können Nachzahlungen auf den Nutzer zukommen.

Blockchainwelt: Gibt es außerdem noch Inhalte, mit denen du aus Sicht eines Krypto-Steuer-Experten nicht zufrieden bist?

Werner: Ja, in der Tat. Auch Masternodes sind jetzt gewerblich zu bewerten, aus Sicht des Steuerrechts. Damit kommen auch die Besitzer von Helium-Minern nicht herum, sich ein Gewerbe zu besorgen.

Nach der Definition des Papiers fallen sie definitiv in die Gruppe der Gewerbetreibenden, denn sie sind aktiv beteiligt, stellen Strom und Internet bereit und so weiter.

Blockchainwelt: Wo könnte, deiner Meinung nach, das Ministerium an dem jetzigen Papier noch nachbessern?

Werner: In Bezug auf Forks ist das Finanzministerium nicht unserer Empfehlung gefolgt, die Anschaffungskosten mit null anzusetzen. Hier wird immer noch verlangt, die Anschaffungskosten der Ausgangswährung aufzuteilen. Das bedeutet, ich kaufe Bitcoin für sagen wir mal 1.000 €, für 2.000 € und für 3.000 €.

Dann wird festgestellt, dass zum Zeitpunkt der Fork das Verhältnis zum Beispiel 1:910 war. Das Finanzamt geht dann also her und berechnet die Anschaffungskosten folgendermaßen.

Für den ersten Bitcoin wird die Transaktion aufgeteilt einmal in eine Anschaffung von 1 BTC für 900 € und einmal in 100 € Anschaffungskosten für den Bitcoin Cash.

Das Gleiche für den zweiten Kauf, hier werden ebenfalls zwei Transaktionen daraus, einmal BTC für 1800 € gekauft und einmal Bitcoin Cash für 200 € gekauft und so weiter.

Blockchainwelt: Ist das überhaupt praktikabel?

Werner: Ich sehe da in der Tat in der Praxis ein großes Problem auf uns zukommen. Denn dann müssen wir jeden Coin zurückrechnen und einzeln abrechnen.

Blockchainwelt: Kommen wir zu den positiven Aspekten des Schreibens in Bezug auf Steuern auf Kryptowährungen.

Werner: Also das absolute Highlight ist die nicht realisierte 10-Jahresfrist, die sowohl für das aktive als auch das passive Staking anfallen sollte.

Blockchainwelt: Was ist der Unterschied zwischen aktivem und passivem Staking?

Werner: Aktiv bedeutet, eine eigene Staking Node wird betrieben und passives Staking nimmt folglich nicht an der aktiven Blockbildung teil. Das Staking findet über Exchanges statt.

Blockchainwelt: Wo gibt es noch Lob für die Ausarbeitung der Inhalte?

Werner: Die allgemeinen Definitionen wurden nachgeschärft, vieles ist jetzt leichter verständlich. Das ist wichtig für Finanzbeamten und Personen, die sich bisher nie so richtig mit dem Thema Steuern auf Kryptowährungen beschäftigt haben, es aber eigentlich dringend tun sollten.

Blockchainwelt: Ist das Papier der Bundesregierung an diese Personen gerichtet?

Werner: Ja, genau. Das Schreiben ist in erster Linie für die Mitarbeiter der Finanzämter gedacht, aber auch für investierte Personen und Unternehmen wie Pekuna ist es sehr hilfreich. Ich muss wirklich sagen, da haben die Verantwortlichen wirklich einen guten Job gemacht. Es ist alles verständlicher und auch die Nachweispflichten sind vereinfacht.

In der alten Version, also dem ersten Entwurf, wurde zum Beispiel für das Reporting festgelegt, dass man den Durchschnittswert von drei Exchanges nehmen muss, um den Wert eines Coins zur steuerlichen Festsetzung zu bestimmen. Das wäre dann für jede Transaktion notwendig gewesen, was einen riesigen Aufwand bedeutet hätte.

Blockchainwelt: Und wie sieht es jetzt aus?

Werner: Jetzt reichen die Werte einer Exchange aus, oder die von Anbietern wie CoinMarketCap.

Es sah am Anfang so aus, als würde die Bundesregierung auf die 10-Jahresfrist bestehen und es gab wenig Kompromissbereitschaft. Nun ist aber, ich vermute durch den Regierungswechsel, eine sehr offene Kommunikation festzustellen und die 10-Jahresfrist ist für alles raus. Das bedeutet, ich muss nicht mehr 10 Jahre warten, um Gewinne steuerfrei zu erzielen.

Werner Hoffmann

Experte für das Thema Krypto-Steuern

Quelle: Pekuna

Blockchainwelt: Du erwähntest im Vorgespräch auch das Wahlrecht der Verbrauchsreihenfolge. Was hat es damit auf sich?

Werner: Das Wahlrecht ist jetzt enthalten und ermöglicht, zwischen FiFo oder der Durchschnittsmethode zu wählen. Das kann dann pro Währung und für jede Wallet ausgeübt werden und bedeutet, ich berechne die Anschaffungskosten der Coins in unterschiedlicher Weise und entscheide mich für eine der beiden angebotenen Lösungen.

Blockchainwelt: Was ist die FiFo-Berechnung?

Werner: FiFo steht für First-in / First-out und da nehme ich immer als Referenzwert die Anschaffungskosten des ältesten Coins und verwende dann chronologisch die anderen Verkäufe.

Blockchainwelt: Und bei der Durchschnittsmethode geht es wahrscheinlich um einen durchschnittlichen Wert zur Berechnung der Anschaffungskosten, richtig?

Werner: Ja, genau. Diese Bewertungsmethode besagt, dass ich alle Anschaffungskosten anteilig nehme und den Durchschnitt daraus berechne.

Dann muss ich zwar immer noch FiFo anwenden, um zu sehen, welche Coins in der Jahresfrist liegen und welche nicht. Das ist also mathematisch die aufwendigere Methode.

Blockchainwelt: Also ist das Wahlrecht ja grundsätzlich eine gute Sache, oder?

Werner: Ein Wahlrecht zu haben, ist auf jeden Fall gut. Ob die neu zugelassene Durchschnittswertmethode besser ist, das kann man nicht so generell sagen kann, aber evtl. kommt es am Ende dann günstiger für den Kunden.

Für jeden unserer Kunden muss ich beide Lösungen durchrechnen, um dann zu sehen, welche für ihn günstiger ist. Das macht die Sache natürlich vom Aufwand her sehr komplex.

Die FiFo-Methode kann derzeit jedes Krypto-Steuertool auf dem Markt, das erleichtert die Sache. Aber die andere Methode wartet jetzt auf die Integration seitens der Software-Entwickler und bis dahin ist das sehr viel Arbeit für die Steuerberater sowie für Krypto-Experten wie uns.

Ein Beispiel für Krypto-Steuern – Passives Staking

Ein User hat 5 ETH auf Kraken gestakt, das ist passives Staking. Er handelt auf einer Krypto-Börse, wo er mit nur wenigen Klicks die ETH für das Staking verwendet. Bisher ging man davon aus, dass die hinterlegten ETH 10 Jahre lang gehalten werden müssen. Das ist jetzt nicht mehr der Fall, denn der User kann diese bereits nach 1 Jahr steuerfrei verkaufen.

Blockchainwelt: Mal angenommen, ich bin sozusagen über Nacht mit Kryptowährungen reich geworden. Was würdest du mir aus seiner fachlichen Sicht raten?

Werner: Ich würde dir auf jeden Fall raten, die Coins zu behalten und erst nach 1 Jahr zu verkaufen. Als Extra-Tipp würde ich dir aber raten, die Summe als steuerfrei für das Finanzamt zu kennzeichnen, das gilt vor allem bei größeren Summen. So kommen gar nicht erst Zweifel oder Nachfragen auf und du sparst dir Ärger.

Blockchainwelt: Wir sprachen ja vorhin schon kurz über den positiven Effekt des Regierungswechsels. Ich sehe da vor allem positiv, dass Christian Lindner, Bundesfinanzminister, FDP, sehr offen gegenüber Kryptowährungen und der Technologie dahinter ist. Sehe ich das richtig oder hast du einen anderen Eindruck?

Werner: Das sehe ich genauso wie du. Seit dem Regierungswechsel und der Besetzung der relevanten Position im Finanzministerium des Bundes mit der FDP und Christian Lindner herrscht eine neue Aufbruchstimmung.

Die Verantwortlichen haben erkannt, dass sich diese Entwicklung nicht mehr aufhalten lässt. Sie arbeiten auch bereits an weiteren Papieren und Regularien, wie sich aus einem Zitat von Katja Hessel, parlamentarische Staatssekretärin, FDP, erkennen lässt:

Selbstverständlich ist die bevorstehende amtliche Veröffentlichung des BMF-Schreibens nicht der Schlusspunkt unserer Auseinandersetzung mit dem Thema, sondern ein Zwischenergebnis. Die rasche Entwicklung der ‚Kryptowelt‘ sorgt dafür, dass uns die Themen nicht ausgehen. Ein ergänzendes Schreiben zu den Mitwirkungs- und Aufzeichnungspflichten ist bereits in Arbeit.

Blockchainwelt: Das hört sich ja an, als gebe es weiteren Regulierungsbedarf, aber man ist darauf vorbereitet, dass sich der Markt weiterentwickeln wird. Oder wie siehst du das?

Werner: Ja, es gibt auch bereits weitere Ansätze, wo die Arbeitsgruppen dran bleiben. Die sind also nicht mit dem aktuellen Papier aufgelöst worden, sondern arbeiten im Hintergrund weiter. So soll es im Herbst wahrscheinlich dazu ein ergänzendes Schreiben geben, was sich dann konkret mit den Aufzeichnungspflichten beschäftigt.

Blockchainwelt: Was sind das für Pflichten?

Werner: Bei Aufzeichnungspflichten geht es darum, den Verantwortlichen in der Beratung und den Steuerberatern sowie Finanzämtern genaue Anweisungen an die Hand zu geben, wie Dinge nachvollziehbar dargestellt werden müssen.

Muss ich beispielsweise auch die Wallet-Adressen ans Finanzamt melden, oder reichen die jeweiligen Bestände aus? Das ist derzeit noch nicht klar und muss im nächsten Schritt von der Bundesregierung ausformuliert werden.

Ich rechne aber auch damit, dass sich weitere Regularien unter anderem im Bereich DeFi oder Stablecoins in einem der nächsten Schreiben finden werden.

Autor
Autorin

Stefanie Herrnberger ist als freiberufliche Referentin und Redakteurin tätig. Ihre langjährige berufliche Erfahrung im Bereich der Industrie 4.0, Digitalisierung und Blockchain bieten ihr den perfekten Background, um über Anwendungsfälle der Distributed-Ledger-Technologie in der globalen Industrie und Wirtschaft zu berichten.

Auch interessant