Neue Regulierungspläne der Bundesregierung für Kryptoverwahrgeschäfte

Vor etwas mehr als einem Jahr wurde das bestehende Kreditwesengesetz um einen Passus ergänzt, welcher den Umgang mit Kryptoverwahrgeschäften abhandelt. Seit diesem Zeitpunkt ist die Haltung, Speicherung und Verwahrung von Kryptovermögen durch andere als erlaubnispflichtige Finanzdienstleistung reguliert. Aktuellen Meldungen zufolge könnte der Gesetzgeber nach gerade einmal einem Jahr umfassende Änderungen am Wortlaut des Gesetzes vornehmen. Zukünftig soll sich die Verwahrung in zwei Varianten aufteilen. Dies ist die Reaktion auf die Einführung elektronischer Wertpapiere und der Sonderstellung von Kryptowährungen, bei der der Gesetzgeber eine genauere Unterscheidung der einzelnen Verwahrgeschäfte vornehmen will.

Regulatorische Verwahrgeschäfte von Kryptowertpapieren auf dem Prüfstand

Ein neuer Gesetzesentwurf sieht vor, dass Kryptoverwahrgeschäfte zukünftig in zwei wesentliche Bereiche aufgeteilt werden. Variante 1 beschreibt die Verwahrung, Verwaltung und Sicherung von Kryptovermögen samt zugehöriger privater Schlüssel durch einen Anbieter. Die zweite Variante beschreibt konkret die Sicherung und Regulierung privater Schlüssel zu Kryptowertpapieren. Der Ansicht der Bundesregierung zufolge, stellen beide Varianten ein Depotgeschäft dar. Somit sind sie als klassisches Bankgeschäft reguliert. Damit bleiben die Gesetzgeber ihrer bisherigen Linie treu. Bislang galten Kryptowertpapiere als Sonderform elektronischer Wertpapiere, was auch in Zukunft weiterhin der Fall ist. Diese auf den ersten Blick unscheinbare Änderung ist dahingehend interessant, da die entsprechende Gesetzesgrundlage gerade einmal ein Jahr alt ist.

Doch wo liegt laut der Behörden der Unterschied zwischen Kryptowerten und Kryptowertpapieren? Die beiden Varianten sind ein Zeichen, dass die Bundesregierung eine klare Trennung zwischen den genannten Anlageformen sieht. Ein Kryptowert ist im Sinne der Gesetzgebung ein auf der Blockchain basierender Token oder Coin. Bei Kryptowertpapieren geht die Definition jedoch in eine andere Richtung. Kryptowertpapiere sind eine spezielle Form von elektronischen Wertpapieren, was entsprechenden Handlungsspielraum bietet. Mit dem Depotgesetz ist lediglich der gesetzliche Rahmen definiert, in dem sich Kryptowertpapiere bewegen können. Bereits in der Vergangenheit wurde in diesem Zusammenhang viel über die Rolle von Security Token spekuliert. Diese gelten, sofern sie in kein Kryptowertpapierregister eingetragen sind, auch nach der neuen Gesetzgebung weiterhin als Kryptowert.

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Die neue Gesetzgebung in der Praxis

Ein Blick auf die Praxis macht die Pläne der Bundesregierung deutlicher. Zukünftig liegt die Unterscheidung, wie zuvor bereits definiert, in der Sicherung privater Schlüssel auf der einen und der Verwahrung von Kryptowertpapieren auf der anderen Seite. Die Verwahrung von Kryptowerten als Dienstleistung, beispielsweise in Wallets auf einer Handelsplattform, ist demnach unter der zuvor genannten Variante 1 des Gesetzesentwurfs beschrieben. Dies gilt, solange der Anbieter selbst die Kontrolle über die privaten Schlüssel hält und diese nicht in der Hand des Kunden liegen. Variante 2 hingegen beschreibt in der Praxis die Speicherung privater Schlüssel als Dienstleistung für Dritte. Eine solche Dienstleistung umfasst die Speicherung beispielsweise auf Datenträgern (Festplatte, Papier, mobile Speichergeräte, etc.). Eine solche Gründlichkeit in der Unterscheidung war im bisherigen Gesetz nicht gegeben.

Zusammenfassung: Bundesregierung prägt Kryptoverwahrgesetze aus

Erst seit rund einem Jahr ist die Verwahrung von Kryptowerten und die Speicherung privater Schlüssel als Dienstleistung im Kreditwesengesetz reguliert. Doch nach rund einem Jahr plant die Bundesregierung, das Gesetz umfassend zu überarbeiten. Ein neuer Gesetzesentwurf bohrt die bestehende Grundlage auf und überführt sie in zwei Varianten. Diese regeln einerseits die Verwahrung von Kryptovermögen in Wallets eines Anbieters, andererseits schaffen sie klare Regeln bei der Speicherung privater Schlüssel als Dienstleistung. Im Zuge elektronischer Wertpapiere und der damit einhergehenden Sonderrolle von Kryptowerten, planen die Gesetzgeber eine Umstellung des bestehenden Gesetzes.

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