Bundesregierung lässt Handlungen im Blockchain-Sektor vermissen

Im vergangenen Jahr hat die Bundesregierung die Blockchain-Strategie verabschiedet. Dabei sollten bereits im vergangenen Jahr das Gesetz für die Blockchain-Anleihe folgen. Mithilfe dieses Gesetzes sollten die Ausgabe von Bonds auf Basis der Blockchain geregelt werden. Als direktes Resultat hätte dieses Gesetz auch die geltende Urkundenerfordernis bei der Emission von Bonds überflüssig gemacht. Bis heute warten Blockchain-Startups auf die Verabschiedung des Gesetzes. Dementsprechend stellt sich inzwischen auch die Frage, ob die Bundesregierung noch immer Interesse an der Blockchain hat? Wir bringen etwas Licht ins Dunkel.

Gesetz zur Blockchain-Anleihe noch immer nicht verabschiedet

Noch im September des vergangenen Jahres teilte die Bundesregierung mit, dass Sie Deutschland zu einem Vorreiter im Bereich der Krypto-Technologie machen will. Als erste Maßnahme sollte noch im Jahr 2019 ein Gesetz für Blockchain-basierte Anleihen folgen. Dieses Gesetz hätte die komplette Emission entsprechender Wertpapiere geregelt und vor allem die geltende Urkundenerfordernis überholt.

Das entsprechende Gesetz hätte Deutschland zu einem Vorreiter in diesem Bereich gemacht. Allerdings fehlt der notwendige Gesetzesentwurf noch immer. Auch im Bundestag herrscht inzwischen Unverständnis. Folglich wächst auch die Kritik an der Bundesjustizministerin Christine Lambrecht – hier hängt der Gesetzesentwurf aktuell fest. Insbesondere Politiker aus der Union fordern ein schnelleres Handeln.

Auch im Juni 2020 ist das Gesetz, welches die Grundlage für STOs bildet, noch nicht veröffentlicht. Grund hierfür ist, dass der Gesetzesentwurf lange Zeit im Justizministerium war. Allerdings gaben die Ministerien bekannt, dass der neue Gesetzesentwurf auch anderen kapitalmarktrechtlichen Prinzipien Rechnung tragen wird.

Bundesregierung erhöht den Druck auf das Justizministerium

Aus einem Schreiben, welches dem Handelsblatt vorliegt, verdeutlichen Nadine Schön und Thomas Heilmann die Dringlichkeit des Gesetzesentwurfs.

„Die Einführung elektronischer Schuldverschreibungen im Zivilrecht und die regulatorische Behandlung von Krypto-Token sind wichtige und dringende Anlieger unserer Koalition. […] Bereits seit der Veröffentlichung des Eckpunktepapiers im März 2019 wartet die Wirtschaft auf gesetzliche Rahmenbedingungen.“

Auch im Digitalministerium steigt der Druck kontinuierlich – die Politiker warten auf die Vorlage des Entwurfs. Dabei ist die aktuelle Kritik durchaus berechtigt. Immerhin versprach die Blockchain-Strategie aus dem September 2019, dass die Bundesregierung noch im Jahr 2019 einen Gesetzesentwurf zur Regulierung des öffentlichen Angebots von Krypto-Token veröffentlicht.

Auf Rückfrage zum aktuellen Stand gab das Bundesjustizministerium an, dass die Arbeiten am Gesetzesentwurf zwar „weit gediehen, aber noch nicht abgeschlossen“ seien. Allerdings steht auch fest, dass kein konkreter Fertigstellungstermin vorliegt.

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Komplexität schränkt die Bundesregierung ein

Wie ein Sprecher des Ministeriums anmerkt, sei die Komplexität des Vorhabens für die Verzögerung verantwortlich.

„Im Rahmen dieses wertpapierrechtlichen Spezialgesetzes waren erstmalig eine Vielzahl von allgemeinen zivilrechtlichen Fragestellungen im Hinblick auf die Anwendung von Blockchain zu prüfen. Es handelt sich also um eine anspruchsvolle Aufgabe in einem rechtlich bislang noch wenig erschlossenen Bereich.“

Für Thomas Heilmann ist die Stellungnahme nicht zufriedenstellend. Immerhin habe Deutschland die Chance eine Vorreiterrolle einzunehmen. Hierfür müsse sich die Gesetzgebung jedoch an die Geschwindigkeit der Digitalisierung anpassen. Nach Heilmanns empfinden kommt es auch im aktuellen Monat nicht zur Fertigstellung des Gesetzesentwurfs. Für Startups sei es jedoch dringend notwendig, dass es eine rechtlich verbindliche Definition eines Krypto-Tokens gibt. Bisher müssen diese Unternehmen viel Geld für entsprechende Rechtsgutachten zahlen. Dabei müsse für die Wirtschaft zwingend Rechtsklarheit bestehen. Dies sei eine Voraussetzung für den Erfolg der Technologie innerhalb Deutschlands. Zudem merkt Heilmann an, dass auch andere Staaten nicht schlafen.

Internationale Konkurrenz bei der Blockchain bringt Initiative der Bundesregierung in Bedrängnis

Zu den Staaten, die sich ebenfalls mit dem Potenzial der Blockchain befassen, gehört auch Liechtenstein. Das Land ist jüngst mit dem Entwurf eines digitalen Wertrechts vorgestoßen. Dabei sorgt auch dieses Gesetz dafür, dass die Urkundenerfordernis bei bestimmten Finanzinstrumenten entfällt.

Der deutsche Ansatz ist hier etwas anders. So sollen keine neuen Finanzprodukte entstehen. Vielmehr können Unternehmen bereits bestehende Finanzinstrumente durch den Einsatz von Distributed-Ledger-Technologien ausgeben. Dabei sollen die Anleihen lediglich den Startpunkt darstellen.

Laut Florian Glatz, dem Präsident des Blockchain-Bundesverbands, müsse die Bundesregierung erst verstehen, welche gesetzlichen Änderungen für die Ausgabe einer Blockchain-Anleihe notwendig sind. Erst im Anschluss sei eine Veröffentlichung des Gesetzes möglich. Allerdings sieht Glatz auch eine gewisse Lethargie.

„Offensichtlich braucht die Bundesregierung dauernden Anstoß von außen, um den Antrieb nicht zu verlieren. Das geht besser.“

Allerdings sei auch die Blockchain-Strategie ein Teil des aktuellen Problems. Immerhin ist diese sehr unverbindlich formuliert. So fehle beispielsweise die Aufzählung konkreter Handlungsschritte. Ein klarer Fahrplan aufseiten der Bundesregierung fehlt vollkommen.

Zeitnahe Veröffentlich noch immer möglich

Gehen wir nach den Angaben des Bundesjustizministeriums, so arbeiten die Fachreferenten mit Hochdruck an der Fertigstellung des Entwurfs. So könne womöglich bald der Referentenentwurf vorliegen.

Für die gesamte Krypto-Branche ist der aktuelle Status Quo zwar nicht befriedigend, allerdings gibt es auf europäischer Ebene endlich Förderungen. So stellt die Europäische Kommission seit diesem Jahr einen Europäischen Investitionsfonds über 100 Millionen Euro zur Verfügung. Vor allem Unternehmen mit einem Fokus auf Künstliche Intelligenz und Blockchain-Technologien dürfen auf das Geld zurückgreifen. Dieses frische Kapital soll somit die bestehende Finanzierungslücke für Startups in Zentral- und Südosteuropa schließen.

Fazit: Bundesregierung arbeitet weiterhin an Blockchain-Anleihen

Seit der Verabschiedung der Blockchain-Strategie im September 2019 warten Krypto-Startups auf die Veröffentlichung des Gesetzes für Blockchain-Anleihen. Der entsprechende Entwurf schaffe Klarheit in der Szene sorgen dafür, dass das Token endlich eine rechtliche Definition erhielte. Bis heute ist dies nicht der Fall. Dementsprechend müssen Startups teure Gutachten erstellen lassen, um sich rechtlich abzusichern.

Zum aktuellen Zeitpunkt befindet sich der Gesetzesentwurf beim Justizministerium. Aufgrund der Komplexität könne die Verabschiedung des Gesetzes auch noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Ich persönlich gehe nicht davon aus, dass wir das Gesetz noch im ersten Quartal des aktuellen Jahres sehen. Vor allem für Startups ist das ärgerlich. Immerhin ist davon auszugehen, dass Rechtssicherheit die Akzeptanz in der Bevölkerung steigern wird.

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