Bundesrat gibt grünes Licht für elektronisches Wertpapiergesetz
Mit dem Gesetz über elektronische Wertpapiere (eWpG) hat die Bundesregierung Anfang Mai einen der Kernpunkte ihrer Blockchain-Technologie auf den Weg gebracht. Die Einführung wurde nun auch offiziell verabschiedet und ohne weitere Aussprache auf der Plenartagung der Länderkammer beschlossen.
Das eWpG soll elektronische Wertpapiere, also Wertpapiere auf Basis der Blockchain-Technologie, in einen passenden gesetzlichen Rahmen überführen.
Im ersten Schritt lassen sich elektronische Fondsanteile und Schuldverschreibungen abdecken, bis Ende des Jahres sollen auch Krypto-Fonds folgen.
Bundesrat billigt elektronisches Wertpapiergesetz
Die Bundesregierung hat ein revolutionäres Gesetz verabschiedet, das dem Wertpapierhandel ein völlig neues Antlitz verpasst.
Mit dem elektronischen Wertpapiergesetz (eWpG) wird zukünftig auf die übliche Papierform im Wertpapierhandel verzichtet.
Ziel des neuen Gesetzes ist es, digitale Urkunden und Wertpapiere einzuführen und sie in ein gesetzliches Korsett zu schnüren.
Um eine gewisse Flexibilität zu ermöglichen, soll die Abwicklung technologieneutral erfolgen, sodass neben der Blockchain auch andere elektronische Formen möglich sind.
Zweifelsohne wird die Blockchain-Technologie eine zentrale Rolle im Umgang mit elektronischen Wertpapieren spielen.
Dies machen auch die Ausführung der Fraktionen von CDU/CSU, FDP und SPD deutlich. Vertreter von CDU/CSU erklärten, dass fortan die Begebung digitaler Urkunden möglich sei und das Bundesfinanzministerium per Verordnungsermächtigung auch Krypto-Fondsanteile regeln soll.
Der Gesetzesentwurf erhielt zudem auf der Zielgeraden noch eine Aufwertung, die hauptsächlich die genannten Fondsanteile betrifft. Im Rahmen des neuen Gesetzes können zukünftig auch Fonds selbst auf die Blockchain gebracht werden.
Und auch beim eWpG gab es am Ende noch deutliche Fortschritte: eine kleine Verordnungsermächtigung in § 95 Abs. 5 KAGB zur Einführung von Blockchainfonds, ein großer Schritt für den Blockchainstandort Deutschland. Der BAI macht(e) den Weg frei.https://t.co/LuNV6peZ9w
— Frank Dornseifer (@BAI_eV) May 12, 2021
Elektronische Wertpapiere – das steckt hinter dem neuen Gesetz
Digitale Wertpapiere stellen einen Paradigmenwechsel im Bereich des Wertpapierhandels dar. Sie betreffen nicht nur neue Anlageprodukte, sondern ermöglichen auch die Digitalisierung von Altbeständen.
Dies geschieht unter anderem über die Blockchain-Technologie. Grundlage des digitalen Wertpapierhandels ist ein elektronisches Register, welches mithilfe eines Distributed Ledgers geführt wird.
Das Besondere daran: Emittenten selbst können diese Register führen, sofern die BaFin eine entsprechende Erlaubnis ausstellt.
Erweitert man den Blick ins EU-Ausland, fällt auf, dass Deutschland längst kein Vorreiter auf diesem Gebiet ist. Der Einsatz der Distributed Ledger Technology (DLT) ist in vielen Ländern bereits erfolgreich erprobt.
Luxemburg gilt hier als einer der Pioniere. Daher wundert es nicht, dass der aktuelle Schritt der Bundesregierung auch in der verabschiedeten Blockchain-Strategie eine wichtige Rolle spielt.
Die Einführung des elektronischen Wertpapiergesetzes erfolgt schrittweise. Zunächst soll die elektronische Begebung von Schuldverschreibungen und Anteilsscheinen in der Praxis geprüft werden.
Jegliche Verwendung von Papieren, Urkunden und sonstigen Dokumenten entfällt zukünftig.
„Anleihe-Emissionen lösen wir aus dem starren Korsett des Wertpapierrechts. Künftig wird die Papierform durch eine Eintragung entweder in ein bei einem Zentralverwahrer geführtes Register oder in dezentrale, auf der Blockchain-Technologie basierende, sogenannte Kryptowertpapierregister ersetzt.“ – Antje Tillmann, CDU/CSU-Fraktion
Bundesrat macht es offiziell – eWpG am 28. Mai verabschiedet
Am 28. Mai 2021 wurde der Gesetzentwurf „Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von elektronischen Wertpapieren“ ohne Einberufung des Vermittlungsausschusses durch die Länderkammer verabschiedet.
Fortan wird die derzeit zwingend notwendige urkundliche Erfassung im Bereich des Wertpapierhandels in Papierform nicht mehr notwendig sein.
In welcher Form das neue elektronische Register auf Basis der DLT aufgebaut wird, ist derzeit noch unklar. Fest steht allerdings, dass es technologieneutral aufgebaut und auch vom Emittenten geführt werden kann.
Fazit: Elektronisches Wertpapiergesetz als wichtiger Schritt zum digitalen Wertpapierhandel
Digitale Wertpapiere sind die Zukunft des Wertpapierhandels. Noch im Mai wurde der am Monatsanfang entwickelte Gesetzesentwurf vom Bundesrat verabschiedet.
Damit sind zukünftig keine Dokumente mehr in Papierform im Zusammenhang mit Wertpapieren notwendig. Des Weiteren sollen bald auch Fonds selbst den Weg auf die Blockchain finden.
Kern des elektronischen Wertpapierhandels bildet ein Register, welches sich unter anderem auf Basis der Distributed Ledger Technology aufsetzen lässt.
Das elektronische Wertpapiergesetz ist bereits seit langem Teil der im Jahr 2019 verabschiedeten Blockchain-Strategie der Bundesregierung.
Dieser Schritt ist für eine Digitalisierung des Wertpapierhandels unabdingbar und mit Blick ins EU-Ausland notwendig. In anderen Ländern ist der Einsatz der DLT bereits seit Jahren Standard.
Auch auf Parteiebene gab es aus den Fraktionen positive Rückmeldung für die schnelle Umsetzung des neuen Gesetzes. Bis die technischen Parameter und die Umsetzung des eWpG geklärt sind, dürfte allerdings noch etwas Zeit vergehen.