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Bundesministerium der Finanzen veröffentlicht neue Risikoanalyse

Sebastian Rau von Sebastian Rau
23. Oktober 2019
in News
4 Minuten Lesezeit
Bundesministerium der Finanzen veröffentlicht Erste Nationale Risikoanalyse und adressiert Verwendung von Kryptowährungen im Darknet

Bundesministerium der Finanzen veröffentlicht Erste Nationale Risikoanalyse und adressiert Verwendung von Kryptowährungen im Darknet

Das Bundesministerium der Finanzen hat in der nationalen Risikoanalyse Bedenken gegenüber privaten Tokens sowie deren Nachverfolgung aus Sicht des Geldwäschegesetzes geäußert. Dabei adressiert das Arbeitspapier vor allem die Identifikation existierender und zukünftiger Risiken in den Bereichen der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung. Der Bericht sieht Kryptowährungen insbesondere als eine Herausforderung bei der Regulierung des Darknets an.

Inhalt

  • 1 Neue Risikoanalyse stellt Kryptowährungen als regulatorische Herausforderung dar
  • 2 Bundesministerium der Finanzen fordert Überwachung anonymer Kryptowährungen
  • 3 Mixer und Tumbler stellen internationale Behörden vor Herausforderungen
  • 4 Stablecoins stellen eine Herausforderung für die Stabilität des Geldsystems dar
  • 5 Fazit: Bundesministerium der Finanzen geht in der ersten nationalen Risikoanalyse auf die potenzielle Gefahr der Kryptowährungen ein

Neue Risikoanalyse stellt Kryptowährungen als regulatorische Herausforderung dar

Am 19. Oktober hat das Bundesfinanzministerium die „Erste Nationale Risikoanalyse“ mit dem Themenschwerpunkt „Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung“ veröffentlicht. Mithilfe dieses Arbeitspapiers verdeutlicht die Behörde existierende und erwartete Risiken in den Bereichen der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung innerhalb Deutschlands.

Neben zahlreichen anderen Herausforderungen geht die Behörde auch auf die Herausforderungen, welche aus der Adaption von Kryptowährungen resultieren, ein. Diese spielen demnach eine große Rolle im Darknet und dienen zur Finanzierung illegaler Geschäfte.

Bundesministerium der Finanzen fordert Überwachung anonymer Kryptowährungen

Wie das Arbeitspapier des Bundesministeriums der Finanzen verdeutlicht, existieren verschiedene Arten von Token hinsichtlich der gebotenen Anonymität. Folglich kann zwischen pseudonymen und anonymen Token differenziert werden.

Dabei bieten pseudonyme Token die Möglichkeit zur Analyse von Transaktionen auf der Blockchain. Folglich lassen sich auffällige Transaktionen analysieren und nachvollziehen. Bei anonymen Kryptowährungen entfällt diese Möglichkeit vollkommen. Dementsprechend ist eine Nachverfolgung der veranlassten Transaktionen schlichtweg nicht möglich. Bekannte Beispiele für anonyme Kryptowährungen sind Monero und Zcash, welche laut den Aussagen des Bundesministeriums der Finanzen potenziell zur Finanzierung illegaler Geschäft fungieren können.

Dementsprechend verdeutlicht das veröffentlichte Arbeitspapier die Forderung nach einer Überwachung der anonymen Kryptowährungen. Außerdem merkt der Bericht an, dass die Marktkapitalisierung der entsprechenden Digitalwährungen zum aktuellen Zeitpunkt noch niedrig sei. Nichtsdestotrotz bestehe das Potenzial, dass auch die anonymen Währungen eine große Popularität erhalten und vom Markt adaptiert werden.

Bundesministerium der Finanzen Hauptgebäude in Berlin
Bundesministerium der Finanzen Hauptgebäude in Berlin @MitchEpstein

Mixer und Tumbler stellen internationale Behörden vor Herausforderungen

Auch der Fakt, dass die Blockchain-Technologie sehr innovationsgetrieben ist, sorgt für Ungewissheit. Vor allem pseudonyme Kryptowährungen können sich innerhalb eines kurzen Zeitraums in anonyme Digitalwährungen weiterentwickeln und somit die Herausforderungen verschärfen.

Des Weiteren verdeutlicht der Bericht das Aufkommen sogenannter Tumbler- und Mixer-Dienste. Diese mixen Kryptowerte verschiedener Herkunft und erschweren somit die Nachverfolgung der Herkunft. Diese Services finden mittlerweile vor allem im Darknet Anwendung und stellen die internationalen Behörden vor große Herausforderungen. Aus Sicht der Behörden ist auch die fehlende physische Präsenz eines „Mixers“ ein Nachteil, denn durch den Umtausch verschiedener Kryptowerte steige das Geldwäschepotenzial an.

Nichtsdestotrotz sieht das Bundesministerium der Finanzen die Gefahr der Terrorismusfinanzierung als niedrig an. Allerdings sei eine Steigerung des Risikopotenzials in den kommenden Jahren nicht auszuschließen. Demnach liegen bereits heute Hinweise zur Nutzung der Technologie zur Finanzierung von rechtsextremen und islamistischen Aktivitäten vor.

 

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Stablecoins stellen eine Herausforderung für die Stabilität des Geldsystems dar

Solange Bargeld existiert, welches keine digitalen Spuren hinterlässt, seien auch Kryptowährungen bei der Terrorfinanzierung nur eine Randerscheinung. Auch bedarf die Benutzung von Kryptoassets einem technischen Verständnis, welches viele Durchschnittsnutzer schlichtweg nicht besitzen. Wichtiger sei laut Aussagen des Bundesministeriums der Finanzen die Adaption von Stablecoins, welche sich als Alternative zu klassischen Kryptowährungen positionieren. Eine starke Verbreitung könnte die Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsrisiken steigen lassen.

„Die Verwendung von Bargeld hinterlässt im Gegensatz zur Nutzung von pseudonymen Kryptowerten, keine verfolgbaren Spuren und ist leicht zu handhaben, sodass davon auszugehen ist, dass beispielsweise der Geldtransfer im Bereich der Terrorismusfinanzierung neben Hawala und Geldtransferdienstleistern derzeitig weiterhin hauptsächlich über Bargeldkuriere erfolgt“ – Bundesministerium der Finanzen

Die vom Bundesministerium der Finanzen adressierten Herausforderungen werden auch von anderen politischen Funktionären unterstützt. So merkte beispielsweise Kenneth Blanco, Direktor des United States Financial Crimes Enforcement Network (FinCEN), an, dass sich alle Marktteilnehmer an die bestehenden Geldwäschegesetze halten müssen. Ein besonderes Anliegen der FinCEN sei die Schaffung von Transparenz im Transaktionsprozess.

Fazit: Bundesministerium der Finanzen geht in der ersten nationalen Risikoanalyse auf die potenzielle Gefahr der Kryptowährungen ein

In der Veröffentlichung des ersten Arbeitspapiers rund um die Analyse verschiedener Risiken aus den Bereichen der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung hat das Bundesministerium der Finanzen einen Fokus auf digitale Transaktionswerte gelegt. Hierzu gehören vor allem Kryptowährungen, die in Zukunft an Relevanz gewinnen können und somit vom Markt adaptiert werden können.

Zum aktuellen Zeitpunkt spielen Kryptowährungen keine tragende Rolle bei der Abwicklung illegaler Geschäfte, da die Transaktion größerer Bargeldmengen noch immer problemlos möglich sei. Außerdem haben vor allem anonyme Kryptowährungen wie Monero oder Zcash keine große Nutzerbasis, sodass die Volatilität sehr hoch ist. Nichtsdestotrotz spricht sich das Ministerium für eine stärkere Überwachung anonymer Blockchains aus, um das latente Problem illegaler Geschäfte zu reduzieren.

Persönlich bin ich überrascht über die Ausführlichkeit des veröffentlichten Berichts. Allerdings nehmen die Kryptowährungen bei den analysierten Risiken nur eine untergeordnete Rolle ein. Nichtsdestotrotz geht auch das Bundesministerium der Finanzen auf die latente Gefahr der Stablecoins ein und spricht sich für eine bessere Regulierung zum Schutze des Geldsystems aus.

Tags: Blockchain AnwendungenKryptowährungen NewsRegulierungStablecoins

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