Pekuna Interview über Steuern auf Kryptowährungen

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Blockchainwelt: Wer sind die Kunden, die typischerweise zu Pekuna kommen?

Werner: Unsere Kunden sind Früh-Investoren aus dem Krypto-Bereich und haben große Gewinne gemacht. Sie verfügen über große Summen und benötigen ein Gutachten. In der Regel hatten unsere Kunden schon früh mit Kryptowährungen zu tun und waren teilweise überrascht worden von den Gewinnen.

Da sich ihre Steuerberater in der Regel auch nicht mit dem Thema der steuerlichen Behandlung von Kryptowährungen auskennen, benötigen unsere Kunden ein Gutachten.

Blockchainwelt: Wie muss man sich das Gutachten vorstellen?

Werner: In dem Gutachten geht es um die Aufbereitung aller Transaktionsdaten. Wir sammeln alle Informationen über die getätigten Transaktionen unserer Kunden und berechnen aus diesen dann Gewinne und Umrechnungskurse. Es geht dabei viel um einzelne Bewertungen.

Ich würde sagen, wir haben die Themen schon viel früher auf dem Tisch als ein Steuerberater. Zwischen der Technologie und dem Wissen der Steuerberater liegt ungefähr ein Jahr aus meiner Sicht. Grundsätzlich sind wir aber gut vernetzt mit Steuerberatern, die sich bereits gut auskennen.

Werner Hoffmann im Pekuna T-Shirt

Werner Hoffmann ist 33 Jahre alt, hat Steuerrecht studiert und war Beamter auf Lebenszeit bei der Bayerischen Finanzverwaltung und dem Bayerischen Landesamt für Steuern in der Entwicklungsabteilung.

Dort hat Hoffmann die Programme mitentwickelt, die von den Finanzämtern verwendet werden. Der tägliche Spagat zwischen Steuerrecht und IT war nicht immer leicht, aber überaus interessant und so studierte Hoffmann auch noch Informatik.

Mit Bitcoin kam er 2015 das erste Mal in Berührung. Mehr aus technischer Begeisterung als aus dem Investment-Gedanken heraus. 2017 konnte Hoffmann dann einiges an Gewinn realisieren und stellte sich die Frage, wie sich dieser Gewinn steuerlich behandeln ließe. Schnell war ihm klar, dass, wenn er diese Frage nicht als studierter Steuerrechtler beantworten könnte, wer dann?

Angefangen mit dem Thema der eigenen Steuererklärung, kam dann alles ins Rollen. Hoffmann verließ daraufhin den Beamtenstatus und stieg Vollzeit in den Blockchain-Bereich ein. 2019 lernte Hoffmann seinen späteren Mitgründer Constantin Steininger kennen.

Zunächst wurden durch das neu gegründete Unternehmen verschiedene Dienstleistungen angeboten. Seit dem Herbst 2019 bietet Pekuna ausschließlich die Erstellung von steuerlichen Gutachten für Einnahmen aus Kryptowährungen an.

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Blockchainwelt: Was wird mit dem Gutachten gemacht?

Werner: Das Gutachten geht an das Finanzamt oder an den Steuerberater des Kunden. Es gibt dafür eine Zusammenfassungsseite, die es unkompliziert macht, die Werte in die Steuererklärung zu übernehmen.

Außerdem wird alles sehr ausführlich begründet. In dem Gutachten geht es darum, alles plausibel zu erklären. Es geht immer darum, dass alles vollständig erklärt werden muss und nachvollziehbar ist.

Blockchainwelt: Wer kommt als Kunde zu euch und mit welchem Problem?

Werner: Neben den Kunden, die ein Gutachten für das Finanzamt oder ihren Steuerberater benötigen, gibt es auch die Fälle, wo das Finanzamt bereits mit den Ermittlungen angefangen hat. In der Regel ist der erste Brief ein großer Schock, wenn die Kunden das Schreiben vom Finanzamt im Briefkasten haben.

Darin fordert das Finanzamt Unterlagen an, um den Prozess gemäß dem Steuerstrafrecht zu prüfen. In diesem Zusammenhang möchte ich auch anmerken, dass wir hier mit einem Experten für Steuerstrafrecht zusammenarbeiten.

Blockchainwelt: Ermittelt das Finanzamt bereits selbst im Bereich der Blockchain?

Werner: Ja, das geschieht bereits über die Banken, denn da ist es derzeit am besten geregelt, wenn es um Geldwäscherichtlinien und Schwarzarbeitsvermeidung geht. Die Institutionen müssen Nachweise über die Herkunft von Geldern erfragen. Die Bank meldet dann potenziell auffällige Vorgänge im Zusammenhang mit Kryptowährungen der BaFin.

In Zukunft gehe ich davon aus, dass Informationen über zentralisierte Datenbanken z. B. von Exchanges und den internationalen Datenverkehr, Coinbase USA beispielsweise, stammen werden. Mit den Vorgaben durch KYC muss man immer eine Ausweiskopie zur Identifizierung einreichen.

Ich möchte gar nicht daran denken, wer mich heute schon identifizieren kann oder wer Passkopien von mir hat. Aber wenn das tatsächlich wie geplant umgesetzt wird, dann werden einige auffliegen, die bisher unter dem Radar geflogen sind.

Blockchainwelt: Wo liegen die Herausforderungen derzeit bei der steuerlichen Betrachtung von Kryptowährungen in Deutschland?

Werner: Ich würde sagen, die größte Herausforderung ist, dass es noch keine gute rechtliche Grundlage gibt. Wir müssen in den Gutachten alles genau erklären. Alles, was irgendwo passiert, muss im abstrakten Bereich des Gutachtens ausführlich erklärt werden.

Nur das Finanzministerium sieht das leider nicht so. Aus einer Anfrage des Bundestagsabgeordneten Frank Schäffler von der FDP zu diesem Thema kam als Antwort aus dem Finanzministerium, dass das BMF hier keine Lücken sieht und das Thema bereits ausreichend geregelt sei.

Das Interesse an Kryptowährungen wächst derzeit massiv. Doch die Bundesregierung zeigt kein Interesse daran, den Bürgern in Deutschland einen sicheren Rechtsrahmen für den Erwerb und die Besteuerung zu bieten.

Frank Schäffler

FDP-Bundestagsabgeordnete

Blockchainwelt: Gibt es vonseiten der Finanzbehörden Abhilfe, um die Graubereiche zu klären?

Werner: Es gab den Versuch, viele ungeklärte Fragen zu beantworten. Hierfür hat sich eine Expertengruppe aus Ländern und dem Finanzministerium zusammengetan. Diese haben letztes Jahr auch einen Entwurf für ein sogenanntes BMF-Schreiben veröffentlicht.

Zu diesem wurden dann auch einige Verbände und Unternehmen, darunter auch Pekuna, eingeladen, um eine Stellungnahme abzugeben. Seitdem ist bedauerlicherweise nichts mehr passiert. Jetzt ist unklar, gilt der Entwurf oder nicht, soll der kommen oder nicht.

Neben den anderen offenen Fragen ist dies sehr unbefriedigend. Ein möglicher Grund waren evtl. die Bundestagswahlen, und die neue Regierung sieht in diesen Themen nicht die höchste Priorität. Außerdem muss sich jeder neue Minister erst mal neu einfinden und Aufgaben aufarbeiten.

Vielleicht ist es sogar positiv, dass die FDP mit Lindner den Finanzminister stellt, denn der Entwurf ist sehr krypto-unfreundlich und Bundesfinanzminister Christian Lindner gilt ebenso wie Frank Schäffler, FDP, als krypto-freundlich. Schäffler war im Aufsichtsrat von Bitcoin SE, dem Konzern, der hinter Bitcoin.de steht.

Blockchainwelt: Sagen wir mal, ich bin eine gute Fee und du hättest drei Wünsche frei. Was würdest du dir in Bezug auf die Regulatorik der Bundesregierung wünschen?

Werner: Dann wünsche ich mir eine allgemeine Regelung, denn es ist besser, eine allgemeine Regelung zu haben, als gar keine. Als Nächstes kommt mir die Jahresfrist in den Sinn, die würde ich gerne erhalten wollen.

Und als Letztes einen eigenen Regelungsgrundsatz, der auf Krypto eingeht. Das würde die Compliance und das Reporting vereinfachen und definieren.

Die Bedingungen sind gut. Wenn wir schauen, wo das digitale Deutschland innovativ ist, dann stellen wir fest, dass das gerade die Finanzbranche ist: Fintechs, Insurtechs, Krypto, Venturecapital, Start-ups. Hier haben wir Potenzial.

Christian Lindner

Bundesministers der Finanzen

Blockchainwelt: Was bedeutet denn die Jahresfrist genau? Kannst du uns dazu mehr sagen, bitte?

Werner: Ja, derzeit ist es so, dass alle Kryptowährungen, die mehr als ein Jahr gehalten werden, steuerfrei sind beim Verkauf. Die derzeitige Verlängerung der Jahresfrist auf 10 Jahre sollte es aus meiner Sicht nicht mehr geben. Die 10-Jahres-Frist ist das Schreckgespenst in der Kryptoszene.

Die ursprüngliche Regelung hat dazu gedient, ein Steuersparmodell zu verhindern. Hatte bisher kaum Bedeutung, die Regelung. Da waren die Einnahmen aus dem Handel und dem Besitz von Kryptowährungen darunter.

Vieles andere, wie die steuerliche Behandlung von Alltagsgegenständen wie von einem Auto, Drucker oder Geschirr sind bereits ausgeschlossen. Nur relevant für Sammelgegenstände, Wertgegenstände, Oldtimer, Briefmarken oder Goldmünzen.

Diese Regelungen gelten jetzt auch für Kryptowährungen. Alles, was über 1 Jahr gehalten wurde, ist komplett steuerfrei. Es hat dazu auch nur ganz wenig Urteile gegeben und in der Steuererklärung hat die Behörde lediglich eine Zeile Platz vorgesehen.

Wenn mit dem Wirtschaftsgut zusätzliche Einkünfte erzielt werden, dann galt nicht die 1-Jahres-Frist, sondern verlängert sich diese auf 10 Jahre, was ein Riesenunterschied ist, ob meine Kryptogewinne nach einem oder erst nach zehn Jahren komplett steuerfrei sind.

Blockchainwelt: Und wann beginnt diese Verlängerung der Frist mit Bezug auf Kryptowährungen und deren steuerliche Behandlung?

Werner: Das ist eine berechtigte Frage, denn es ist nicht klar definiert, was genau Einkünfte sind. Zum Beispiel sind Zinsen auf Fremdwährungen keine Einkünfte und die Frist verlängert sich hier nicht.

Blockchainwelt: Wie wurde das dann bisher gemacht?

Werner: Es gibt die theologische Gesetzesauslegung, das bedeutet, dass Gesetze nicht wortwörtlich ausgelegt werden, sondern nach der Intention des Gesetzgebers.

Im Gesamtkontext geht es um Steuervermeidung und Steuerhinterziehung, warum diese 10-Jahres-Frist eingeführt wurde. Das Finanzministerium sagt jedoch, dass dies hier nicht anzuwenden ist und die Frist von 10 Jahren anwendet.

Physische Bitcoin Münze liegt auf Einkommenssteuererklärungsbogen

Blockchainwelt: Gibt es denn die 1-Jahres-Frist noch?

Werner: Ja, die 1-Jahres-Frist gibt es noch für den klassischen Hodler. Aber die 10-Jahres-Frist gilt für Assets, die für DeFi-Protokolle, Staking, Liquidity, das Verleihen von Kryptowährungen z. B. auf Maker DAO, verwendet werden.

Blockchainwelt: Welche offenen Fragen gibt es denn noch in diesem Zusammenhang? Oder wo sind für Besitzer von Kryptowährungen, also da, wo Gewinn anfällt, denn noch Unklarheiten?

Werner: Da gibt es noch eine ganze Menge Unklarheiten. Zum Beispiel: Wie rechne ich die Gewinne aus Kryptowährungen ab? Wie trenne ich die Einkünfte aus dem Besitz von ETH über 12 Monate von denen aus dem Staking von ETH? Wie bilde ich das Ganze ab?

So zum Beispiel in dem Fall, dass ich die Kryptowährungen aus meiner Wallet heraus verkaufe. Darin befinden sich aber Coins, die ich mit einer Haltefrist von einem Jahr habe und welche, die ich mit einer Haltefrist von 10 Jahren habe.

Blockchainwelt: Wie stelle ich jetzt fest, welche der Kryptowährungen zu welcher Frist gehören?

Werner: Die Gesetzgebung sagt aus, hier werden mit einem Wirtschaftsgut Einkünfte erzielt, also gelten die 10 Jahre.

Blockchainwelt. Ab wann ist es sinnvoll, sich aus Kundensicht bei euch zu melden?

Werner: Jeder, dessen Portfolio einen Wert von über 1 Million hat, ist auf gute Beratung zum Thema steuerliche Bewertung seiner Einkünfte aus Kryptowährungen angewiesen. Außerdem jeder, der aktiv im Bereiche DeFi unterwegs ist, grundsätzlich viel tradet und viel ausprobiert.

Viele Kunden nutzen uns auch, um noch mal über die Kryptotrades drüberzuschauen. Unsere Gutachten werden sehr gut vom Finanzamt anerkannt.

Blockchainwelt: Seid ihr nur am deutschen Markt tätig?

Werner: Wir sind nur auf den deutschen Markt fokussiert, es kommen aber auch manchmal Anfragen aus dem Ausland. Pekuna ist derzeit, soweit ich weiß, der einzige Anbieter, der sich zwischen Steuerberater und Software positioniert hat.

In Deutschland kenne ich keinen anderen Anbieter und ich glaube, wir sind auch weltweit das einzige Unternehmen, dass in diese Richtung geht. In den USA gibt es einen Anbieter, der aber nur ansatzweise in die Richtung geht.

Blockchainwelt: Wie umfangreich ist denn so ein Gutachten und wird es mit Software erstellt, oder geht ihr alle Transaktionen wirklich manuell durch?

Werner: Ja, wir nutzen Software, vorrangig wegen der immens großen Datenmengen. Es handelt sich dabei um teilweise selbst geschriebene Software und teilweise um Standardsoftware, die auf dem Markt verfügbar ist. Kleine Tools, die wir selbst geschrieben haben, erleichtern uns die Arbeit.

So ein Gutachten hat durchschnittlich ca. 100 Seiten, es gibt aber auch Fälle mit 300 Seiten Umfang. Wir nutzen natürlich auch die Daten der Blockchain für unser Gutachten, um Transaktionen zu verifizieren und Zusammenhänge zu erklären.

Blockchainwelt: Was magst du an deiner Arbeit? Was fasziniert dich daran?

Werner: Also die Kombination aus Steuerrecht und IT finde ich äußerst faszinierend. Und der Kundenkontakt mit den super spannenden Geschichten. Es sind wirklich interessante Kunden, mit teilweise außergewöhnlichen Hintergründen, die zu uns kommen.

Einige unserer Kunden hatten einfach großes Glück und es sind wirklich richtig tolle Wow-Geschichten dabei. Jeder Kunde ist aber individuell und viele haben ihr Vermögen gemacht, weil sie zur richtigen Zeit auf Risiko gegangen sind.

Also das hat aus meiner Sicht nichts mit Glück zu tun. Einige unserer Kunden haben ihr Vermögen mit nur einem einzigen Asset gemacht, andere mit vielen Trades. Viele haben aber gemeinsam, dass sie früh investiert haben.

Was mich auch total fasziniert, ist die Tatsache, dass ich immer wieder von spannenden Projekten erfahre. Zum Teil sind das Entwickler, die mit einem eigenen Projekt gestartet sind und einfach als Gründerpersonen ihr Geld gemacht haben.

Auf jeden Fall habe ich häufig einen sehr intimen Kontakt, den ich sehr wertzuschätzen weiß, schließlich erfährt man viel über den persönlichen Background der Kunden.

Pekuna Gruender

Blockchainwelt: Kommt es auch mal vor, dass ihr im Rahmen des Gutachtens nicht auf alle Informationen der Transaktionen zugreifen könnt? Gibt es Grenzen, wo ihr nicht alles mit Fakten und Daten belegen könnt?

Werner: Wenn keine Daten vorhanden sind, versuchen wir stets alles zu erklären und unsere Vorgehensweise plausibel und nachvollziehbar darzustellen.

Manche Blockchains stellen aufgrund ihrer technischen Struktur nicht so detaillierte Angaben zu jeder Transaktion zur Verfügung, wie wir uns das manchmal wünschen würden.

Aber auch das Finanzamt hat keine Glaskugel, und kann keine Daten herzaubern, wenn es diese einfach nicht gibt in der benötigten Form.

Blockchainwelt: Sind die Kunden zu leichtgläubig beim Investieren in Kryptowährungen oder gehen sie eher doch sehr organisiert und vorbereitet daran?

Werner: Nein, aus meiner Perspektive nicht, denn steuerliche Probleme entstehen meist erst durch große Gewinne im Nachhinein. Da kann man nicht einfach sagen, der Kunde hatte Glück, denn sie waren ja zu einem sehr frühen Zeitpunkt ausgesprochen mutig und sind ein riskantes Investment eingegangen.

Den frühesten Investor haben wir in unserer Kundschaft aus dem Jahr 2012, das heißt schon vor 10 Jahren war dieser Kunde bereit, in Kryptowährungen zu investieren und genießt jetzt die finanziellen Früchte seiner Risikobereitschaft.

Unsere Zielgruppe sind Menschen, die viel Gewinn gemacht haben, und jetzt auf Nummer sicher gehen wollen. Die Finanzämter sind übrigens dankbar dafür, dass wir diese knifflige Vorarbeit leisten.

Wir arbeiten auch bereits mit einigen Steuerberatern zusammen, die der Kunde in der Regel schon hat, aber zu uns kommt, weil dieser nicht weiterkommt.

Manche haben sich bereits mit dem Thema Steuern auf Kryptowährungen beschäftigt, es fehlt aber an der tiefgehenden Expertise und die liefern wir dann.

Blockchainwelt: Macht ihr aktiv Werbung oder kommen die Kunden durch Empfehlungen zu euch?

Werner: Durch die einzigartige Expertise, die wir bei Pekuna aufgebaut haben, benötigen wir keine aktive Werbung. Kunden kommen ausschließlich über das Empfehlungsmarketing zu uns. Wir positionieren uns am Markt über unsere tiefen Fachkenntnisse, machen Präsentationen und geben Interviews, so wie mit dir und der Blockchainwelt. Man kennt uns auch über den engen Austausch mit dem Bundesfinanzministerium.

Blockchainwelt: Und was steht in der Zukunft an? Wollt ihr wachsen?

Werner: Wir sind komplett remote, was eine große Flexibilität am Markt bedeutet. Wir haben eine starke Vision, und zwar die, dass jeder, der an Kryptowährungen und komplexen Investments interessiert ist, sofort an Pekuna denkt und unsere Lösungen zu schätzen weiß. Das können neben den Investoren aber auch Banken, Behörden und Unternehmen sein.

Autor
Autorin

Stefanie Herrnberger ist als freiberufliche Referentin und Redakteurin tätig. Ihre langjährige berufliche Erfahrung im Bereich der Industrie 4.0, Digitalisierung und Blockchain bieten ihr den perfekten Background, um über Anwendungsfälle der Distributed-Ledger-Technologie in der globalen Industrie und Wirtschaft zu berichten.

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