In Großbritannien keine KYC-Pflicht für Krypto-Wallets
Die Pflicht für Kryptounternehmen, alle persönlichen Daten von Nutzern selbstverwalteter Krypto-Wallets zu sammeln und an das britische Finanzministerium weiterzuleiten, wird aufgehoben.
Dies geht aus dem Juni-Bericht des Finanzministeriums hervor. Eine entsprechende Gesetzesgrundlage wird, vorbehaltlich der parlamentarischen Zustimmung, noch im September 2022 umgesetzt werden.
Das britische Finanzministerium hat nun beschlossen, die Pflicht der Kryptounternehmen aufzuheben, die persönlichen Daten von selbstverwalteten Wallet-Benutzern zu sammeln und zu übermitteln.
Dies erfolgte mit dem Verweis auf Datenschutzbedenken und neuen Erkenntnissen zu Gefahrenpotenzialen. Damit ist die generelle Übermittlung der KYC-Daten (Know Your Customer) vom Tisch.
In Juni-Bericht des britische Finanzministeriums steht geschrieben, dass es keine nachhaltigen Beweise dafür gebe, dass von selbstverwalteten Krypto-Wallets eine unverhältnismäßig hohe kriminelle Gefahr ausgehe.
Vielmehr würde die überwiegende Anzahl der Personen solche Wallets zu legitimen Zwecken besitzen und nutzen.
Daher wurde die Anordnung an die Kryptounternehmen aufgehoben, dass sie die persönlichen Daten aller Besitzer von selbstverwalteten Wallets sammeln und übermitteln.
Dafür wird jetzt von den Kryptounternehmen erwartet, dass sie die Daten und Fälle melden, bei denen ein erhöhtes Risiko für illegale Finanztransaktionen festgestellt wurde.
Neubewertung der Gefährdung
War das Finanzministerium vormals davon ausgegangen, dass sämtliche Finanztransaktionen von Kryptowährungen unter die Standards der Financial Action Task Force (FATF) fallen würden, so hat sich diese Meinung jetzt geändert.
Diese Entscheidung wurde auf der Grundlage einer breiten Konsultation der Finanzbehörde mit anderen Aufsichtsbehörden, Branchenführern des Krypto-Sektors, britischen Hochschulen, Regierungsbehörden und der Zivilgesellschaft zum Thema Geldwäsche und illegale Finanztransaktionen getroffen.
Neben der Neubewertung des Gefährdungspotenzials wurde der Datenschutz und die reine Machbarkeit in die Entscheidung einbezogen. Aufgrund der geringen Gefährdung ist die Verletzung des Datenschutzes unverhältnismäßig.
Und bei der Masse an Transaktionen und daraus resultierenden Daten ist die Prüfung dieser Datenmengen für die britische Finanzbehörde kaum zu realisieren.
Und die kurz- und mittelfristigen Kosten stehen ebenfalls in keinem Verhältnis zur potenzialen Gefährdung.
Diese neuen Regelungen zum Umgang mit selbstverwalteten Krypto-Wallets werden demnächst zur Abstimmung ans Parlament weitergegeben und können dann vorbehaltlich der erwarteten Zustimmung im September des Jahres 2022 umgesetzt werden.
Ein großer Erfolg für die Kryptobranche in Großbritannien und ein weiterer Vorteil für den britischen Finanzmarktplatz gegenüber dem europäischen Pendant.
Was plant das Europäische Parlament
In Europa gehen die Tendenzen in eine andere Richtung. Statt einer realen Risikobewertung gehen die Beamten im Europäischen Parlament von den schlechtesten zu erwartenden Risiken aus.
Sie halten Kryptowährungen generell für gefährlich und bewerten die prinzipiell mögliche kriminelle Gefahr höher als den Nutzen.
So wünschen sich die europäischen Beamten im Europaparlament ein generelles Verbot von selbstverwalteten Krypto-Wallets.
Und eigentlich ein generelles Verbot von Kryptowährungen an sich ist doch alles „Teufelswerk“, bleiben wir doch lieber bei den Finanzaktivitäten unserer Großeltern.
Ich würde mir auch in Europa ebenfalls eine reale Risiko-Nutzen-Bewertung wünschen, und nicht, dass europäische Beamte mit veralteten Ansichten aus dem letzten Jahrtausend über die Zukunft des Finanzmarktplatzes in Europa entscheiden.
Hoffen wir mal, dass am Ende die Vernunft und Einsicht in die Notwendigkeit, sich mit der Zukunft der weltweiten Finanzwirtschaft auseinander zusetzten, vor der Verbohrtheit gestrig denkender Beamter siegen wird. Warten wir ab, wie es in Europa weitergeht.