DAC8: So überwacht die EU Krypto-Investoren ab 2026

Das Wichtigste in Kürze

  • EU-weit wird mit DAC8 ein Konzept der OECD zur Überwachung von Kryptowährungen umgesetzt. Neue nationale Gesetze treten ab 1. Januar 2026 in Kraft. In Deutschland ist das KStTG die entscheidende Verordnung.
  • Mit dem Argument, Steuerhinterziehung zu bekämpfen, werden Krypto-Dienstleister dadurch verpflichtet, Kundendaten jährlich an die Finanzbehörden zu melden. EU-Mitglieder tauschen jene untereinander aus.
  • Die EU befürchtet den Kontrollverlust über Kryptowährungen. Deshalb möchte man möglichst viele Transaktionsdaten und persönliche Nutzerdaten sammeln.

DAC8: So überwacht die EU Krypto-Investoren ab 2026

Mit 2025 neigt sich ein wichtiges Jahr in der Geschichte der Kryptowährungen dem Ende zu. Der Kryptomarkt wurde vorrangig von der regulatorischen Öffnung der USA zugunsten von Bitcoin und Co. geprägt. International zeichneten sich die ersten Nachahmer ab.

Während US-Präsident Donald Trump den Abbau bürokratischer Hürden bewirkte, kommt auf Bürger der EU ab kommendem Jahr eine noch strengere Überwachung zu. Im Spätjahr 2023 legte der EU-Rat mit der Annahme der Richtlinie DAC8 dafür den Grundstein.

Am 19. Dezember stimmte der deutsche Bundesrat für die Umsetzung dieser EU-Richtlinie. So bestätigte man das DAC8-Umsetzungsgesetz, das gestern in Kraft trat. Ab 2026 verpflichtet die Bundesrepublik damit Krypto-Dienstleister, die Transaktionsdaten sowie die Kundendaten ihrer Nutzer an das Finanzamt weiterzuleiten.

Das Bundeszentralamt für Steuern (kurz BZSt) präsentierte die Bedeutung von DAC8 Anfang des Monats. In der offiziellen Darstellung erklärt man die Richtlinie wie folgt:

“Der Crypto-Asset Reporting Framework sowie die EU-rechtliche Umsetzung DAC 8 sind die Regelwerke für den internationalen Informationsaustausch über aggregierte Transaktionen von Kryptowerten.”

Beim Crypto-Asset Reporting Framework (kurz CARF) handelt es sich um eine Vorgabe der OECD. Die internationale Organisation wünscht sich eine internationale Anwendung des Konzepts – also auch über die EU-Grenzen hinaus.

In Deutschland erfolgt die Umsetzung von DAC8 über das nationale Kryptowerte-Steuertransparenz-Gesetz (kurz KStTG).

“Ziel des Verfahrens ist es, grenzüberschreitende Sachverhalte aufzudecken und Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit Kryptowerten zu bekämpfen”, erklärt die BZSt.

Wegen der grenzüberschreitenden Funktionsweise der Kryptowährungen setzen die Behörden dabei auf einen internationalen Informationsaustausch. Die BZSt ist der deutsche Ansprechpartner für ausländische Behörden.

Was ändert sich in der EU konkret durch DAC8?

Die unionsweit umgesetzte Krypto-Richtlinie DAC8 soll es Behörden ermöglichen, durch das Wirrwarr unzähliger Finanzdaten durchzublicken. Die Finanzbehörden sollen so mit wenigen Blicken undeklarierte Verkäufe erkennen können.

Denn: Der Verkauf einer Kryptowährung löst ein Steuerereignis aus. Die Auswertung des raschen, kurzfristigen Handels scheint bei den Behörden bisher aufgrund fehlender Übersicht zu Problemen geführt zu haben.

Zudem möchten die Behörden das zersplitterte Krypto-Ökosystem besser überblicken. So soll durch DAC8 besser ersichtlich werden, welcher Akteur wo handelt. Durch die Umsetzung von DAC8 soll die Übermittlung der Krypto-Daten erstmals automatisiert ablaufen.

Die Richtlinie und die ihr folgenden nationalen Gesetze treten am 1. Januar 2026 in Kraft. Krypto-Dienstleister nimmt man in die Pflicht, Berichte spätestens neun Monate nach Ende des Geschäftsjahrs jährlich einzureichen.

Demnach werden die ersten Berichte nach Vorgabe von DAC8 bis zum 30. September 2027 an die EU-Behörden überreicht. Sie umfassen die im Jahr 2026 gesammelten Nutzerdaten.

Die EU schreibt dazu: “Die Dezentralität von Kryptowährungen erschwert es den Steuerbehörden der EU-Länder, die Einhaltung der von ihnen festgelegten Vorschriften und Leitlinien zur Besteuerung von Einkünften und Gewinnen aus Transaktionen mit Kryptowährungen sicherzustellen.”

DAC8 soll das Krypto-Gesetz MiCA komplementieren. Die Richtlinie wird auf Kryptowährungen, E-Geld und CBDCs angewendet.

Autor

Lennard ist ein überzeugter Krypto-Enthusiast. Als Freund der Selbstbestimmung begreift er Kryptowährungen als hohes Gut. Seine Begeisterung gilt vor allem den vertraulichen Kryptos.

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