FINMA: Bankenlizenzen für zwei Blockchain-Dienstleister gewährt

Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA hat erstmals an zwei Unternehmen aus der Welt der Blockchain Bankenlizenzen vergeben. Dabei handelt es sich um die Sygnum AG und die SEBA Crypto AG. Der lange erwartete Schritt geht mit strengen Vorschriften für die Bekämpfung von Geldwäsche einher.

Die in Zug ansässige SEBA Crypto AG und die in Zürich und Singapur sesshafte Sygnum AG (beantragte auch eine Lizenz für Singapur) sind die ersten beiden reinen Blockchain Institute, die eine Banken- und Effektenhändlerlizenzen von der FINMA erhalten. Nach einer langen Vorlaufszeit erkennen die Schweizer Regulatoren damit die technische Innovationskraft von blockchainbasierten Systemen an. Für die Anhänger der Blockchain-Technologie ist diese Nachricht zweifelsohne ein Grund zum Feiern: Einerseits zeigt sich ein traditionell konservatives Bankenland wie die Schweiz bereit, blockchainbasierten Systemen eine Chance zu geben, andererseits handelt es sich hierbei um einen weltweit einmaligen Vorgang, indem durch einen nationalen Regulator Bankenlizenzen an gleich zwei Krypto-Unternehmen vergeben wurden. 

Ein großer Kundenstamm ist bei den beiden neuen Kryptobanken jedoch vorerst nicht zu erwarten: Beide Firmen kündigten an, erst mit dem Aufbau des Kundenstamms zu beginnen. Vorgesehen sind dabei eher Pilotprojekte mit einigen wenigen Kunden, um Erkenntnisse und mögliche Strategien für die Zukunft zu erhalten. Die möglichen Geschäftsfelder der beiden Firmen drehen sich um Custody-Services, Liquiditätsmanagement und Vermögensverwaltung mithilfe von virtuellen Assets oder Kryptowährungen. Dank der Tokenisierung soll der Kostenfaktor bei Emissionen gering gehalten werden. Die beiden Institute treten dabei dezidiert nicht als herkömmliche Kryptobörsen auf, sondern eher als Gegenspieler.

Die Verteilung von Banken- und Effektenhändlerlizenzen war allerdings nicht die einzige Neuigkeit der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht: Sie veröffentlichte außerdem ihre Pläne für die Bekämpfung von Geldwäsche mithilfe von virtuellen Währungen. Aufgrund der Anonymität bei vielen Transaktionen in diesem Umfeld ist die Sorge der Regulatoren durchaus berechtigt. Um hier keine Nische für Geldwäscher entstehen zu lassen, fordert die Finanzmarktaufsicht von Unternehmen, dass sie wie bei herkömmlichen Bankgeschäften über die Identität ihrer Kunden Bescheid wissen. Transaktionen sind damit nur von und an Konten möglich, bei denen die Identität deren Inhaber bereits bestätigt ist. Transaktionen von Instituten, die von der FINMA beaufsichtigt werden, können daher auch nicht an Kunden anderer Institute erfolgen, deren Informationen über Konteninhaber lückenhaft oder zweifelhaft sind. Zum Pressebericht