Coinbase erhält Erlaubnis zum Betrieb des Kryptoverwahrgeschäfts

Bisher waren Krypto-Börsen in Deutschland nicht reguliert. Dieser Status Quo soll sich nun aber ändern, denn die Coinbase Germany GmbH hat eine Erlaubnis der BaFin zur Erbringung von Verwahrdienstleistungen erhalten.

Grundlage dieser Entscheidung ist das Gesetz zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur vierten EU-Geldwäscherichtlinie, welche das Kryptoverwahrgeschäft als neue Finanzdienstleistung einstuft.

Coinbase Germany GmbH darf Kryptoverwahrgeschäft in Deutschland betreiben

Bereits im BGBI. I vom 19.12.2019 wurde das Kryptoverwahrgeschäft als neuartige Finanzdienstleistung eingestuft. Unternehmen, welche diesen Service anbieten wollen, müssen somit seit dem 01. Januar 2020 eine Erlaubnis der BaFin einholen. Bisher hat die BaFin eine solche Erlaubnis noch nicht ausgesprochen, sodass das Kryptoverwahrgeschäft innerhalb Deutschlands noch keine Rolle gespielt hat.

Allerdings hat sich dies am 28.06.2021 geändert, denn die BaFin hat der Coinbase Germany GmbH nun die Erlaubnis zur Verwahrung von Cyberdevisen erteilt. Somit ist Coinbase das erste Unternehmen, welches diese Erlaubnis in Deutschland erhielt.

Viele Branchenexperten haben auf die Freigabe der BaFin gewartet. Das nun Coinbase das erste Unternehmen ist, welches diese Genehmigung erhält, war überraschend. Immerhin haben andere Verwahrdienstleister wie Tangany oder Finoa identische Anträge angefordert.

BaFin-Erlaubnis als Grundlage für weitere kryptowertbasierte Geschäftsmodelle

Für die gesamte Krypto-Branche in Deutschland ist die Freigabe der BaFin eine positive Meldung, denn nun gibt es einen rechtlichen Rahmen für die Entwicklung weiterer krypto-wertbasierter Geschäftsmodelle. Hier könnte sich im Laufe der kommenden Monate und Jahre also einiges entwickeln.

Nichtsdestotrotz machte die BaFin auch nach der jüngsten Bekanntgabe klar, dass es weiterhin keine Beaufsichtigung einzelner Devisen geben werde. Stattdessen sehe die Aufsichtsbehörde Ihre Aufgabe in der Überwachung der entsprechenden Dienstleister – hierzu gehört nun eben Coinbase. Zudem merkte die BaFin an, dass der Handel von Kryptowährung einer hohen Volatilität unterliege und Anleger Gefahr laufen würden, Verluste zu erwirtschaften.

Fazit: Verwahrlizenz für Coinbase dürfte erst der Anfang sein

Das die BaFin im ersten Schritt Coinbase eine Freigabe zur Verwahrung von Krypto-Assets erteilt kam für viele etwas überraschend. Nichtsdestotrotz ist die Nachricht positiv für die gesamte Branche. Wahrscheinlich wird die BaFin in den kommenden Tagen und Wochen noch weiteren Dienstleistern die Freigabe zur Verwahrung von Krypto-Werten erteilen.

Für Krypto-Fonds, welche beispielsweise von F5 Crypto aufgelegt werden, dürfte diese neue Regulierung das Geschäft und die Aufsetzung eines Fonds erleichtern sowie die Akzeptanz in der Bevölkerung steigern.

Du bist von Coinbase nicht ganz überzeugt? Wir haben für Dich die Konkurrenten von Coinbase genau unter die Lupe genommen und mit der US-Börse verglichen. Wir stellen Dir in unserem Artikel die besten Coinbase Alternativen vor!

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