EU arbeitet an NFT-Blockchain-Lösung zur Plagiatsbekämpfung
Das Amt für geistiges Eigentum der Europäischen Union arbeitet gemeinsam mit einer Gruppe von Blockchain-Entwicklern an einem auf Blockchain-Technologie und NFT basierenden System zur Sicherung von geistigem Eigentum und der Plagiatsbekämpfung.
Das Problem mit Fälschungen und Plagiaten ist so groß, dass die EU eine eigene Behörde betreibt, die sich dem Schutz geistigen Eigentums und der Bekämpfung von Fälschungen und Plagiaten verschrieben hat – das Amt für geistiges Eigentum der Europäischen Union.
Der europäischen Wirtschaft entstehen jedes Jahr Schäden in hohen Milliarden-Beträgen dadurch, dass deren entwickelten Produkte einfach von anderen kopiert und diese Plagiate dann auf den Markt geworfen werden.
Erschwerend kommt hinzu, dass etliche Markenhersteller ihre Produkte in „Billiglohnländern“ in Asien oder Afrika fertigen lassen.
Daher sind oft die Unterschiede zwischen den „echten“ Markenprodukten und den Plagiaten, die in Herstellungsstätten nebenan produziert werden, nur schwer zu erkennen.
So soll die Blockchain-Technologie beim Kampf gegen Markenpiraterie helfen
Die Idee, die Blockchain-Technologie zur Bekämpfung von Plagiaten und zur Sicherung des geistigen Eigentums zu nutzen, liegt nahe.
Da die Hauptaufgabe der Blockchain-Technologie die eindeutige Identität von digitalen Werten und anderen Produkten ist, ist es nur noch ein kleiner Schritt zur eindeutigen Identifizierung von Markenprodukten.
In diesem Projekt erhalten die Hersteller digitale Token in Form von Zwillings-NFTs, also einem Paar digitaler Echtheitszertifikate.
Die Produkte oder eine Tranche, Baureihe von Produkten werden einem NFT zugeordnet. Mithilfe dieses NFT kann dann die gesamte Lieferkette überwacht und kontrolliert werden.
Immer dann, wenn die Produkte die Kontrollpunkte passieren, findet ein Abgleich der NFTs statt. Produkte ohne diesem NFT sind dann eindeutig keine Originale und können abgefangen werden.
Zur eindeutigen Identifizierung wird dann das andere NFT der Zwillings-NFTs genutzt. So kann schnell, sicher und kostengünstig die gesamte Lieferkette an jedem Kontrollpunkt überwacht werden.
Was zwar nicht generell gegen Raubkopien schützt, diese aber schneller von den Originalen zu unterscheiden hilft.
Im Jahr 2023 soll das System einsatzbereit sein
Die Planungen des Amtes für geistiges Eigentum der Europäischen Union ist es, dieses System spätestens Ende des Jahres 2023 im großen Stil einführen und allen Herstellern zur Verfügung stellen zu können.
Gelingt dieser zeitliche Plan, dann ist die europäische Behörde die Erste, die ein solches auf NFT und Blockchain-Technologie basierendes System im Einsatz hat.
Ein wichtiger Schritt zur praktischen Anwendung dieses Systems ist auch die Entwicklung eines Registrierungssystems, welches alle geistigen Eigentumsrechte, die Inhaber dieser Rechte, die beteiligten Logistikunternehmen und die Händler einbindet.
Und um die bestmöglichen Ergebnisse erzielen zu können, sollte dieses System mit möglichst vielen der bereits existierenden Kontroll- und Überwachsystemen kompatibel sein.
In ähnlichen Ansätzen wird die Blockchain-Technologie bereits erfolgreich zur Überwachung von Versorgungsleitungen eingesetzt.
Und auch in vielen anderen Bereichen kommt die Blockchain-Technologie zur eindeutigen Identifizierung zum Einsatz. Wie bereits erwähnt, ist dies die Grund-DNA der Blockchain-Technologie und der Erstellung von Kryptowährungen.
Bleibt nur zu hoffen, dass nicht andere Behörden der Europäischen Union, die aktuell an der Reglementierung der Blockchain-Technologie arbeiten, dem Amt für geistiges Eigentum der EU bei dieser Idee Steine in den Weg legt.
Es ist sehr gut denkbar, dass die eine EU-Behörde die andere EU-Behörde ausbremst. So etwas kommt leider häufiger vor, nicht nur in der Europäischen Union.
Und enttäuschenderweise lassen aktuelle Informationen darüber, was die Europäische Union mit der Verschärfung der Verordnung zur Regulierung des Kryptomarktes MiCA (Markets in Crypto Assets) alles vorhat, eher düstere Aussichten erwarten.
Doch noch besteht die begründete Hoffnung, dass die MiCA-Verordnungen noch deutlich entschärft werden.
Schließlich muss es vom Europäischen Parlament verabschiedet werden, und bisher ist noch kein Gesetz und keine Verordnung so verabschiedet worden, wie es bei erster Lesung eingereicht wurde.