Fondsstandortgesetz: Regulierung von Krypto-Investitionen bei Fonds
Fondsstandortgesetz für deutsche Fonds und Kryptowerte?
Spezialfonds dürfen seit Juli 2021 20 % in die Anlageklasse Kryptowährungen anlegen. Stimmt das denn wirklich so pauschal?
Was ist das Fondsstandortgesetz?
Die Bundesregierung ist um Regulierung bemüht und möchte dabei aber gleichzeitig auch attraktiv für Kapitalgeber sein. Es geht um Fonds, Start-ups und Kapitalverwaltungsgesellschaften (KVGs), die von den beschlossenen Änderungen im Rahmen des Fondsstandortgesetzes profitieren.
Besonders Asset Manager dürften sich über die Erweiterung der Produktpalette, der Integration europäischer Nachhaltigkeitsaspekte sowie der Vereinheitlichung von Regelungen für den grenzüberschreitenden Vertrieb freuen. Denn sie profitieren durch neue Chancen auf lukrative Investitionen und sprechen neue Zielgruppen an.
Aber auch die Krypto-Szene ist hocherfreut, denn nun dürfen einige Spezialfonds bis zu 20 % in Kryptowerte investieren. Doch was bedeutet dieses Fondsstandortgesetz denn nun wirklich für die Kryptowelt?
Was sind Alternative Investmentfonds?
Kapitalverwaltungsgesellschaften können inländische, ausländische oder europäische Investmentvermögen über Alternative Investmentfonds AIFs verwalten.
Bei AIFs handelt es sich um Fonds, die nur einer bestimmten Kategorie an Anlegern offenstehen und häufig eine Investment-Kategorie oder Strategie verfolgen.
Sie brauchen kein Verkaufsprospekt herausgeben und benötigen folglich lediglich eine Registrierung bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Nichtsdestotrotz können AIFs aber auch voll reguliert sein.
Das Gegenteil zum Spezialfonds sind die Publikumsfonds, die vom Fondsstandortgesetz in der neuesten Fassung nicht näher betrachtet sind. Spezial-AIFs können geschlossen oder offen sein.
Worum geht es im Fondsstandortgesetz?
Es geht beim Fondsstandortgesetz FoStoG vorrangig um stärkere Vorschriften und die Stärkung des Fonds-Standortes Deutschland.
Die Bundesregierung will mit dem neuen Gesetz die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Fondswirtschaft erhöhen und Bürokratie abbauen. Im Rahmen des grenzüberschreitenden Fondsvertriebs sind die EU-Vorgaben zielgenau in das deutsche Recht übernommen worden.
Das Fondsstandortgesetz ist ein ganzes Paket aus Änderungen, die vor allem das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) betreffen, aber auch das Investmentsteuergesetz InvStG, das Einkommensteuergesetz EStG und das Umsatzsteuergesetz UStG.
Was bedeutet das Fondsstandortgesetz für Krypto-Fonds?
Die für den Kryptomarkt relevanten Änderungen betreffen die offenen Fonds, genauer gesagt die Spezial-AIFs aus dem KAGB. Diese Fonds richten sich aber ausschließlich an semiprofessionelle und professionelle Anleger und vereinen diese drei Anlageformen:
- Allgemeiner inländischer offener Spezial-AIF. Die AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft muss die Mittel nach dem Grundsatz der Risikomischung zur gemeinschaftlichen Kapitalanlage anlegen.
- Hedgefonds sind allgemeine offene Spezial-AIF, bei denen zusätzlich Leverage erlaubt ist.
- Offener inländischer Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen, der in der alten Fassung in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente, Derivate, Bankguthaben, Immobilien, Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften, Anteile oder Aktien an inländischen offenen Investmentvermögen, Edelmetalle oder unverbriefte Darlehensforderungen investieren dürfen.
Neu hinzugekommen sind nun Kryptowerte, in die die offenen inländischen Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen bis zu maximal 20 % des Wertes investieren dürfen. Voraussetzung ist allerdings, dass deren Verkehrswert ermittelbar ist.
Was sind Kryptowerte laut Kreditwesengesetz?
In die Kataloge der Finanzinstrumente sind nun Kryptowerte aufgenommen. Sie fallen in die Zuständigkeit des Kreditwesengesetzes KWG. Ziel dieses Gesetzes ist die Regulierung und Ordnung des Kreditmarktes.
Kryptowerte sind danach digitale Darstellungen eines Wertes, der von keiner Zentralbank oder öffentlichen Stelle emittiert oder garantiert wird.
Darüber hinaus ist klar formuliert, dass es sich bei Kryptowerten nicht um Währungen, E-Geld oder Geld handelt, das einen gesetzlichen Status besitzt.
Kryptowerte können von natürlichen oder juristischen Personen aufgrund einer Vereinbarung als Tausch- oder Zahlungsmittel akzeptiert werden und den Anlagezwecken dienen. Sie werden dabei nur auf elektronischem Wege übertragen, gespeichert und gehandelt.
Das KWG regelt die Beaufsichtigung von Kreditinstituten und Finanzdienstleistungsinstituten, ordnet die Erlaubnispflicht von Bankgeschäften und Finanzdienstleistungen an und macht rechtliche Vorgaben für Erbringung von Bankgeschäften und Finanzdienstleistungen.
Warum sind Fonds wichtig für den Wirtschaftsstandort Deutschland?
In Deutschland sind über 700 Fondsgesellschaften aktiv. Damit ist die Fondswirtschaft neben Banken und Versicherungen die dritte Säule der Finanzbranche.
Das erste Gemeinschaftsvermögen nach dem Fondsprinzip wurde bereits 1774 vom niederländischen Kaufmann Adriaan van Ketwich organisiert. Heute sind Fonds ein bedeutender Wirtschaftsfaktor und verwalten rund 3 Billionen Euro als Treuhänder für über 18 Millionen private und institutionelle Anleger.
Der Anteil deutscher Fonds an Aktien deutscher Unternehmen betrug laut dem deutschen Fondsverband BVI und der Bundesbank im Jahr 2018 rund 10 %.
Dabei sind vor allem dynamische Branchen wie Telekommunikations-, Medien- und Technologieunternehmen bei Investoren gefragt. 2017 lagen 2,2 Milliarden Euro Vermögen in Fonds, die in diese Branchen investieren, so das Statistische Bundesamt.
Auch mit Blick auf die Altersvorsorge spielen diese Fonds eine zentrale Rolle. Das Kapital, das in die rund 71 Millionen Altersvorsorgeverträge fließt, legen die Versicherer in Investmentfonds an.
Beim Vergleich mit anderen Europäischen Ländern wird klar, dass Deutschland mit einem Vermögen von 2.6 Billionen Euro den ersten Platz mit einem Anteil von 22 % einnimmt. Private und institutionelle Anleger in der EU haben insgesamt 11.8 Billionen Euro in Investmentfonds angelegt.
Fondsstandortgesetzt stärkt institutionelle Anleger
Wie in den anderen europäischen Staaten auch, ist der Anteil der institutionellen Investoren deutlich größer als der von privaten Haushalten.
Hierzulande sind 77 % institutionelle Anleger und 23 % private Haushalte. Spitzenreiter sind aber die Niederlande mit 91 % zu 9 %. Schlusslicht ist Italien mit 52 % zu 48 %.
Zu den institutionellen Anlegern gehören Versicherungen, Stiftungen, Versorgungswerke, Kirchen sowie Altersvorsorgeeinrichtungen. Den größten Teil investieren dabei die Versicherungen, gefolgt von den Kreditinstituten und Industrie- und Dienstleistungsunternehmen.
Zu den führenden Branchenvertretungen gehört der BVI, der Deutsche Fondsverband. Er vertritt die Interessen von 116 Fondsgesellschaften und Asset Managern mit knapp 4 Billionen Euro Anlagekapital.
Dort ist in einer Pressemitteilung zu lesen, das vor allem nachhaltige Fonds stark gefragt sind. 41 % des Neugeschäfts bei Publikumsfonds entfallen auf diese nachhaltigen Produkte.
Bei den nachhaltigen Spezialfonds liegt das Netto-Mittelaufkommen bei 420 Millionen Euro in den ersten drei Monaten 2021, so der BVI.
Welche BaFin-registrierten Krypto-Fonds existieren in Deutschland?
Hauck & Aufhäuser
Seit Januar 2021 bietet auch das Bankhaus Hauck & Aufhäuser einen registrierten Digital Asset Fund für Kryptowerte an. Die Mindestanlagesumme beträgt für diesen Fonds 200.000 €. Die Verwahrung der Kryptowerte erfolgt dabei durch die Kapilendo Custodian AG, einem durch die BaFin beaufsichtigten Kryptoverwahrinstitut.
Der Fonds investiert in Kryptowerte mit einer hohen Marktkapitalisierung und bietet Investoren eine langfristige Anlagemöglichkeit.
Die AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft darf für einen offenen inländischen Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen in Beteiligungen an Unternehmen, die nicht zum Handel an einer Börse zugelassen oder in einen organisierten Markt einbezogen sind, nur bis zu 20 % des Wertes des offenen inländischen Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen anlegen, § 282 Absatz 3 gilt entsprechend.
F5 Crypto
Die F5 Crypto Capital GmbH will einen der ersten offenen Krypto-Fonds in Deutschland aufsetzen. Geplant ist das für das dritte Quartal 2021. Der wissenschaftlicher Krypto-Index wurde gemeinsam entwickelt von der F5 Crypto Capital und Prof. Elendner von der HU Berlin.
Das neu in Kraft getretene Fondsstandortgesetz legitimiert Kryptowährungen als neue Anlageklasse einmal mehr. Die Meldung „alle Spezialfonds dürfen jetzt 20 % in Krypto anlegen“ ist jedoch komplett falsch. Lediglich eine sub-sub Form des Spezialfonds, und zwar der voll-regulierte Spezialfonds mit festen Anlagebedingungen, ist von der neuen Regelung betroffen. Allerdings ist diese Art des Spezialfonds die mit Abstand größte Klasse von Fonds in Deutschland, wodurch die Aussage nicht komplett abwegig ist.
Greenfield One
Als einer der ersten europäischen Blockchain-Fonds platzierte sich Greenfield One 2018 am Markt. Gegründet von Jascha Samadi und Sebastian Blum, stieg der Wert des Fonds zuletzt auf eine halbe Milliarde Euro. Das Unternehmen verfolgt den research-getriebenen Investmentansatz und investiert vor allem in europäische Teams und Ideen.
Gemessen nach „Assets under Management“ sind Spezialfonds mit rund 2 Billionen Euro eine der signifikantesten Fonds-Kategorien in Deutschland. Die nun neu geschaffene gesetzliche Grundlage betrifft zwar nicht alle Spezialfonds, erweitert den adressierbaren Markt von Crypto Assets hierzulande aber dennoch mit einem (Pauken-)Schlag im 12-stelligen Volumen.
Fazit Fondsstandortgesetz
Die Neuerungen, die nun auf den Weg kommen, erlauben das Investment in Kryptowerte. Der Anteil von 20 % mag auf den ersten Blick nicht viel erscheinen, in Summe kommen hier jedoch große Beträge zusammen. Das mit dem Fondsstandortgesetz auch Kryptowerte möglich sind, zeigt die zunehmende Bedeutung von Kryptowährungen auf den Finanzplätzen.
Für Investoren ergeben sich großartige Chancen mit überdurchschnittlich hohen Renditen. Das Gesetz ebnet den weiteren Erfolgsweg von Kryptowährungen und gibt der zukünftigen Entwicklung die richtige Richtung vor.
FAQs zum Fondsstandortgesetz
Dürfen alle Spezialfonds jetzt 20 % in Krypto anlegen?
Nein, nur voll-regulierte Spezialfonds mit festen Anlagebedingungen dürfen nach dieser neuen Regelung im Fondsstandortgesetz max. 20 % ihres Wertes in Kryptowerte anlegen.
Gilt das auch für registrierte Spezialfonds?
Die Vorgaben gelten zwar grundsätzlich auch für Spezialfonds, denn sie sind von der BaFin registriert. Sie unterliegen aber keiner weiteren Regelung hinsichtlich des maximalen Betrages und können folglich in Kryptowerte ohne maximale Grenzen investieren.