BaFin stoppt KaratGoldCoin: Ponzi-Schema aufgedeckt

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Karabit Stiftung zur Einstellung des Geschäfts in Deutschland aufgefordert. Dabei hat die Stiftung die KaratGoldCoin ohne eine entsprechende Erlaubnis der Aufsichtsbehörde veröffentlicht. Dementsprechend sind die Geschäftsaktivitäten des Unternehmens in Deutschland unerlaubt.

Karatbit Foundation führt die KaratGoldCoin unerlaubt in Deutschland ein

Wie eine Mitteilung vom 11. November verdeutlicht, hat die BaFin das Unternehmen zur Einstellung sämtlicher Geschäftsaktivitäten in Deutschland aufgefordert. Jüngst hat das Unternehmen die Emission der KaratGoldCoin (KBC) innerhalb Deutschlands veranlasst.

Nach Angaben des Unternehmens handelt es sich bei Karatbit um einen Anbieter eines Blockchain-basierten Zahlungssystems, welches es den Benutzern ermöglicht, Transaktionen mithilfe von Gold durchzuführen. Außerdem können die Benutzer Gold nutzen, um Kryptowährungen zu handeln.

Dabei soll es nach Unternehmensangaben rund 500.000 globale Akzeptanzstellen geben. Auch zehn Krypto-Börsen unterstützen den Handel mit Gold sowie den Goldprodukten von KBC.

BaFin leitet Ermittlungen ein

In der Bekanntmachung verdeutlicht die BaFin, dass Karabit ohne eine entsprechende Lizenz in Deutschland handelt. Dementsprechend hat die Behörde Ermittlungen gegen das Unternehmen eingeleitet und das Geschäft innerhalb Deutschlands untersagt.

Nichtsdestotrotz wies die BaFin auch darauf hin, dass der Beschluss noch einer gerichtlichen Überprüfung unterzogen werden kann. Nichtsdestotrotz ist dieser ab sofort wirksam.

Auch The Guardian hat am 13. November 2019 berichtet, dass die Staatsanwaltschaft Stuttgart Ermittlungen gegen den Betreiber der KaratGoldCoin eingeleitet habe. Entsprechend setzt sich auch die Staatsanwaltschaft mit den Aktivitäten des Unternehmens auseinander.

Im Zuge des Berichts verdeutlichte das Unternehmen, dass es keine Untersuchungen gegen KBC gäbe. Zudem habe bisher kein Kunde oder Partner einen Verlust aufgrund des Geschäftsgebarens oder der Produkte erlitten.

Des Weiteren merkte das Unternehmen an, dass die deutschen Kunden beim erstmaligen Investment schlichtweg ein kostenloses Bonusgeschenk erhielten, welches mit den anderen Produkten geliefert wurde. Dementsprechend basiere die Entscheidung der BaFin auf einer gefälschten Website, die nicht das wahre Angebot des Startups widerspiegelt.

Aussagen zu Anteilen an einer Goldmine sind widersprüchlich

Wie die Karatbit Stiftung in verschiedenen Veröffentlichungen verdeutlicht, besitzt das Unternehmen eine Beteiligung an einer Goldmine in Madagaskar. Diese Goldmine soll ein Goldaufkommen mit einem Gesamtwert von 900 Millionen Euro besitzen. Dementsprechend soll das Gold die Stabilität der KaratGoldCoin gewährleisten.

Außerdem merkte Harald Seiz, Gründer des Unternehmens an, dass das Startup durch den Verkauf der KBC Token gut 100 Millionen US-Dollar an liquiden Mitteln einnehmen konnte.

Widersprüche gibt es bei den Zahlen des Startups. Laut den Angaben auf dem veröffentlichten Whitepaper hat das Startup die Goldmine in Madagaskar für 900 Millionen Euro erworben. Nichtsdestotrotz gibt es keine Belege dafür, dass sich die Mine im Eigentum des Unternehmens befindet. Auch Seiz konnte den Besitzt an der Mine nicht nachweisen.

Außerdem wirbt das Startup mit drei ehemaligen Fußballprofis, die weder die Werbung erlaubt, noch einen direkten Bezug zum Unternehmen haben. Bei den drei Ex-Profis handelt es sich um Roberto Carlos, Lothar Mattäus und Patrick Kluivert. Insbesondere Kluivert und Matthäus gaben öffentlich bekannt, dass sie keine Beziehung zur Karatbit Stiftung haben.

Fazit: BaFin geht gegen Krypto-Scam vor und verbietet den Handel der KaratGoldCoin

Mit Wirkung zum 21. Oktober 2019 hat die BaFin die Karabit Stiftung zur Einstellung des E-Geld-Geschäfts aufgefordert. Dabei hat das Startup ohne die Einholung einer entsprechenden Lizenz die eigene KaratGoldCoin im Rahmen eines Initial Coin Offerings emittiert.

Zudem sieht die BaFin im Geschäftsmodell des Unternehmens ein illegales Ponzi-Schema. Dabei erhalten Investoren für das Werben neuer Mitglieder Provisionen. Auch die Hintergrundinformationen rund um das Geschäftsmodell des Startups sind sehr dubios, sodass die Gefahr eines Krypto-Scams besteht. Vor allem die Informationen rund um die Goldmine auf Madagaskar sind zweifelhaft.

Aus meiner Sicht handelt es sich bei der KaratGoldCoin höchstwahrscheinlich um ein Scam. Insbesondere das angegebene Emissionsvolumen über 100 Millionen Euro klingen für das Geschäftsmodell sehr unrealistisch. Zudem ist es unwahrscheinlich, dass das Unternehmen das Eigentum an einer eigenen Goldmine besitzt und das Grundbuch nicht mit den Investoren teilt. Auch die BaFin versucht den Handel der Coins schnellstmöglich zu unterbinden und kooperiert dementsprechend mit der Stuttgarter Staatsanwaltschaft.

Antworten

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert